Veröffentlichungen

Die Reform des Stiftungszivilrechts

Landesstiftungsgesetze werden abgelöst

Das neue Stiftungszivilrecht soll die 16 Landesstiftungsgesetze mit teilweise unterschiedlichen Regelungen ablösen und dem Stiftungswesen mehr Rechtssicherheit und -klarheit verschaffen.

Am 24. und 25. Juni 2021 haben der Deutsche Bundestag die grundlegende Vereinheitlichung Reform beschlossen und der Bundesrat diesen zugestimmt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 werden die zivilrechtlichen Teile des Stiftungsrechts abschießend in den erheblich ergänzten §§ 80 bis 88 BGB geregelt.

Mit dem neuen Stiftungszivilrecht würde sich die Situation insbesondere für sog. notleidende Stiftungen verbessern. Es bringt sowohl rechtssichere Grundlagen für die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung als auch für einen Zusammenschluss von Stiftungen mit sich.

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Autoren:
Dietmar Weidlich, Dr. Yun Huh
Erschienen in:
KVI im DIALOG 08/2021