Die erneute Reform der Investitionskostenrefinanzierung in NRW ist durch die Corona-Krise ins Stocken geraten. Nun hat das Kabinett beschlossen, den Entwurf der 7. Änderungsverordnung dem Landtag zuzuleiten. Das Inkrafttreten der Änderungen ist im September möglich.
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- Autor:
- Kai Tybussek
- Erschienen in:
- Altenheim 08/2020