Veröffentlichungen

Investitionskosten in der Pflege

Bedeutsames LSG-Urteil liegt vor

Nach über sieben Monaten Wartezeit ist nun das LSG-Urteil vom 24.November 2023 zu Investitionskosten in der Pflege in NRW veröffentlicht worden. Dabei hat das Landessozialgericht in dem Klageverfahren entschieden, dass die Angemessenheitsgrenze im Jahr 2013 zu niedrig angesetzt worden ist. Inzwischen hat das MAGS auch mit Erlass vom 13. Juli 2023 die Vorgaben des LSG-Urteils umgesetzt und für den Zeitraum 2003 – 2023 neue Angemessenheitsgrenzen festgesetzt.

Unser Kollege Jan Grabow, geschäftsführender Partner, klärt in seinem Beitrag über die Auswirkungen des Urteils auf die Refinanzierung der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen in NRW auf.  

Mehr zu diesem Thema lesen Sie gerne in dem unten verlinkten Beitrag oder auf der Website vom Altenheim.

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Download: Investitionskosten in der Pflege

Autor:
Jan Grabow
Erschienen in:
Altenheim 8/2023