Veröffentlichungen

Mittelweiterleitung erheblich verbessert

Vereinfachung der intergemeinnützigen Zusammenarbeit

Gemeinnützige Körperschaften unterstützen sich häufig gegenseitig bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Dabei werden sowohl finanzielle Mittel als auch verbilligte  Leistungen zur Förderung eingesetzt. Bisher waren diese Fördertätigkeiten nur in bestimmten Konstellationen erlaubt. Der neue § 58 Nr. 1 AO führt nun zu erheblichen Erleichterungen.

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Download: Mittelweiterleitung erheblich verbessert

Autoren:
Wilhelm Brox, Anna Imberg, LL.M.
Erschienen in:
Curacontact 01/2021