Veröffentlichungen

Neuverhandlungen wegen geänderter Energiekosten

Ergänzung im Heizkostenzuschussgesetz

Nach Schätzungen werden die Pflegeeinrichtungen mit einer Verdopplung bis Verdreifachung der Energieaufwendungen im kommenden Jahr rechnen müssen. Nach einer ergänzenden Formulierung in § 85 Absatz 7 Satz 2 SGB XI im Heizkostenzuschussgesetz sind Neuverhandlungen wegen erheblich geänderter Energiekosten möglich.

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Download: Neuverhandlungen wegen geänderter Energiekosten

Autor:
Kai Tybussek
Erschienen in:
CAREkonkret 43/2022