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NRW: Neue Unsicherheiten

Was die Novellierung der APG DVO für Investoren und Betreiber bringt

Am 28. Januar 2020 hatte das Landeskabinett NRW gebilligt, dass das MAGS zum Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI eine Verbändeanhörung durchführt. Den Verbänden wurde Gelegenheit gegeben, zu der Entwurfsfassung bis zum 21. Februar 2020 Stellung zu nehmen. Am 30. Juni 2020 hat das Landeskabinett nun den Entwurf beschlossen und dem zuständigen Landtagsausschuss am 8.7.2020 zur weiteren Beratung übergeben. Von einem Inkrafttreten der geänderten Verordnung ist nicht vor dem 01.09.2020
auszugehen.

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Autor:
Jan Grabow
Erschienen in:
sgpREPORT 14/2020