Veröffentlichungen

Transparenzregister wird zum Vollregister

Was müssen Sie beachten

Im Zuge der neuesten Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) ist das Transparenzregister am 1. August 2021 zum Vollregister erstarkt. Daraus folgen insbesondere neue Mitteilungspflichten für GmbHs.

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Download: Transparenzregister wird zum Vollregister

Autor:
Dietmar Weidlich
Erschienen in:
Curacontact 04/2021