Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Am 01.12.2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz enthält spezifische Datenschutzvorschriften für Anbieter:innen von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten. Das TTDSG setzt u. a. Vorgaben aus der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) um.
Ziel des TTDSG ist es mehr Klarheit im Gefüge der europäischen und nationalen telekommu-nikations-, telemedien- und datenschutzrechtlichen Vorschriften zu bringen. Insbesondere soll mit den Regelungen zum „Telemediendatenschutz“ im dritten Teil des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes, der Flut von Einwilligungsbannern und der damit einher-gehenden Ermüdung der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Angeboten entgegengewirkt werden. Sie sollen wieder mehr Kontrolle über ihre Daten erlangen.
Im TTDSG wurden die wesentlichen Datenschutzvorschriften für Telekommunikations- und Telemediendienste gebündelt. Weder im TKG noch im TMG sind jetzt noch Datenschutzvorschriften enthalten. Das TTDSG hat u. a. Auswirkungen auf den sehr praxisrelevanten Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien auf Websites oder Apps. Weiterhin regelt das TTDSG unter anderem den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung von Endeinrichtungen, unabhängig davon, ob ein Personenbezug vorliegt oder nicht.