Sicherheit für Ihren Webauftritt

TTDSG, DSGVO – die datenschutzrechtlichen Anforderungen an heutige Webauftritte sind vielfältig und komplex. Und zugleich bieten Webseiten eine Vielzahl von Fehlerquellen – von der Nutzung von Drittanbieter-Diensten über korrektes Cookie-Management bis zur Aktualität der Datenschutzerklärung.

Ihre Ansprechpartner

DGSVO-Scan und Monitoring

Um Ihnen die notwendige Sicherheit zu bieten, haben wir ein neue Leistungen in Form von vier Modulen entwickelt, die alle erforderlichen Aspekte der Website analyisieren, auf Wunsch kontinuierlich prüfen und den Einsatz von Cookies und ähnlichen Diensten datenschutzkonform steuern.


Unsere Module

Profitieren Sie von einem integriertem und umfänglichen Dienstleistungsangebot:

Die Module 1 und 2 stellen einmalige Leistungen dar:

  • In Modul 1 unterläuft Ihr Webauftritt mit dem DSGVO-Scan eine umfassende und vollständige Analyse, inkl. aller Unterseiten. Ergebnis ist ein kompakter Analysebericht mit konkreten Handlungsempfehlungen.
  • Modul 2 setzt optional darauf auf und ist die individuelle Begleitung bei der Umsetzung der Handlungsempfehlung und damit eine Sicherstellung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Module 3 und 4 sind wiederkehrende Aufgaben in einem Subskriptionsmodell.

  • Modul 3 bietet über eine monatliche Pauschale einen wiederkehrenden, automatisierten Scan, auf Wunsch inkl. automatischer Aktualisierung von Datenschutzerklärung und Formularen bei Änderungen des Webauftritts (z.B. Hinzufügen neuer Dienste).
  • Modul 4 umfasst mit der monatlichen Pauschale ein umfägliches Consent-Management-System, d.h. eine umfassende, rechtskonforme Lösung zur Einholung der Einwilligungen der Webseitenbesucher für den Einsatz von Cookies und Drittdiensten, das individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt und kontinuierlich aktuell gehalten wird.

Sprechen Sie uns gerne an – gerade wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Webauftritt alle aktuellen Anforderungen erfüllt. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)

Am 01.12.2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz enthält spezifische Datenschutzvorschriften für Anbieter:innen von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten. Das TTDSG setzt u. a. Vorgaben aus der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) um.

Ziel des TTDSG ist es mehr Klarheit im Gefüge der europäischen und nationalen telekommu-nikations-, telemedien- und datenschutzrechtlichen Vorschriften zu bringen. Insbesondere soll mit den Regelungen zum „Telemediendatenschutz“ im dritten Teil des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes, der Flut von Einwilligungsbannern und der damit einher-gehenden Ermüdung der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Angeboten entgegengewirkt werden. Sie sollen wieder mehr Kontrolle über ihre Daten erlangen.

Im TTDSG wurden die wesentlichen Datenschutzvorschriften für Telekommunikations- und Telemediendienste gebündelt. Weder im TKG noch im TMG sind jetzt noch Datenschutzvorschriften enthalten. Das TTDSG hat u. a. Auswirkungen auf den sehr praxisrelevanten Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien auf Websites oder Apps. Weiterhin regelt das TTDSG unter anderem den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung von Endeinrichtungen, unabhängig davon, ob ein Personenbezug vorliegt oder nicht.