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Deutlich höhere Beiträge?

bgw ab 2019

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (bgw) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 im regulären Turnus von sechs Jahren ihren Gefahrtarif neu verabschiedet.

Die damit verbundene Erhöhung der Beiträge für Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe ist teilweise eklatant!

Denn neu ist, dass Wohneinrichtungen u.a. „Hilfsunternehmen zur Werkstatt für behinderte Menschen“ sein sollen, wenn dauerhaft mehr als 50 % der in den Wohneinrichtungen lebenden Menschen in der Werkstatt für behinderte Menschen tätig werden. Wo immer dies der Fall ist, gehen nach dem neuen Gefahrtarif die Beiträge für die Mitarbeitenden der Wohneinrichtungen von der Gefahrklasse 3,71 in die Klasse 9,82 über. Da der konkrete Beitrag sich nach der Höhe der Personalkosten bemisst und diese in der Regel in der Wohneinrichtung um ein Vielfaches höher sind als in der WfbM, kommt es in einer Vielzahl von Fällen zu Beitragserhöhungen im deutlichen 5- bis 6-stelligen €-Bereich.

An der Rechtmäßigkeit dieser Erhöhungen und des insoweit neuen Gefahrtarifs an sich haben wir allerdings erhebliche Zweifel. Widerspruch gegen die Beitragsbescheide für 2019, die teilweise schon erteilt wurden oder gerade in Bearbeitung sind, ist daher unseres Erachtens dringend geboten.

Sprechen Sie uns gerne an!

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