BTHG
Bei der Umsetzung des BTHG berücksichtigen wir rechtliche Herausforderungen ebenso wie strategische Überlegungen.
Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen ambulanter und (teil-) stationärer Eingliederungshilfe und deren Refinanzierung bei Vertragsverhandlungen, Schiedsstellen- und gerichtlichen Verfahren und in Hinblick auf die Gestaltung der Vereinbarungen mit Leistungsträgern und Klienten.
Das Ende 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert das Recht der Eingliederungshilfe (SGB XII, IX) und bringt grundlegende Veränderungen im Vertragsrecht der Leistungserbringer mit sich, sowohl im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten als auch zu den Leistungsträgern – und das bis ins Jahr 2020. Das Bundesteilhabegesetz eröffnet neue Chancen und bringt Handlungsbedarf für Leistungserbringer mit sich – sowohl in rechtlicher als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. In enger Zusammenarbeit mit der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten wir Sie in allen Fragen rund um diese umfassende Reform.
Beinahe gleichzeitig erfährt das Pflegerecht (SGB XI) eine weitreichende Reform. Auch eine grundlegende Überarbeitung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) steht seit längerem im Raum. Alle drei Rechtsgebiete greifen ineinander, haben Auswirkungen auf die Leistungserbringung und die strategische Ausrichtung von Einrichtungsträgern. Wir bieten Ihnen spezialisierte, fachlich hochqualifizierte und dabei praxisbezogene Lösungen unter Berücksichtigung aller rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten.
Bei der Umsetzung des BTHG berücksichtigen wir rechtliche Herausforderungen ebenso wie strategische Überlegungen.
Mit dem BTHG wird die Leistungserbringung und -vergütung grundlegend reformiert – wir unterstützen Sie hierbei. Wir begleiten Sie bei der Gestaltung der Vereinbarungen nach heutigem Recht sowie nach dem BTHG. Auch Ihre Verhandlungen unterstützen wir dabei gerne.
Die Erforderlichkeit von Schiedsstellen- und gerichtliche Verfahren wird aufgrund des BTHG noch zunehmen.
Rechtssicherheit bei M&A durch Legal Due Diligences.
Fragen der Werkstättenverordnung beantworten wir fachlich fundiert auch für sog. andere Leistungsanbieter (BTHG).
Die Beratung von Integrations- bzw. Inklusionsprojekten gehört langjährig zu unserem Portfolio.
In dem Bereich Rechtsberatung bieten wir Ihnen auch noch weitere Leistungen an. Informieren Sie sich gerne!