Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe
Das Ende 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert das Recht der Eingliederungshilfe (SGB XII, IX) und bringt grundlegende Veränderungen im Vertragsrecht der Leistungserbringenden mit sich, sowohl im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten als auch zu den Leistungsträger:innen – und das bis ins Jahr 2020. Das Bundesteilhabegesetz eröffnet neue Chancen und bringt Handlungsbedarf für Leistungserbringende mit sich – sowohl in rechtlicher als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. In enger Zusammenarbeit mit der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten wir Sie in allen Fragen rund um diese umfassende Reform.
Beinahe gleichzeitig erfährt das Pflegerecht (SGB XI) eine weitreichende Reform. Auch eine grundlegende Überarbeitung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) steht seit längerem im Raum. Alle drei Rechtsgebiete greifen ineinander, haben Auswirkungen auf die Leistungserbringung und die strategische Ausrichtung von Einrichtungsträgern. Wir bieten Ihnen spezialisierte, fachlich hochqualifizierte und dabei praxisbezogene Lösungen unter Berücksichtigung aller rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten.