Wandel – bis ins Detail
Anders ermitteln, anders arbeiten, anders dokumentieren.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reformiert so grundlegend das Recht der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – wie wohl keine Gesetzesreform zuvor. Es gibt nicht einen Bereich der heutigen Arbeit, keinen Prozess, der hiervon unberührt bleibt. Gerade die Leistungserbringung und -refinanzierung von Einrichtungen und Diensten unterliegen fundamentalen Veränderungen.
In dieser Grundsätzlichkeit liegt auch eine Chance:
Die Rahmenbedingungen nachhaltig zu klären, die Prozesse grundlegend zu reformieren, alle Beteiligten wirklich zu beteiligen.
Wir helfen Ihnen dabei.
Um Ihnen die erforderlichen Teilschritte bei der Umsetzung des BTHG so transparent wie möglich zu machen, haben wir sie in 10 Meilensteine unterteilt.