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Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket III zu

Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen, mit vollem Namen dem „Gesetzentwurf zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (19/26542).

Der Bundesrat hat dem Entwurf in seiner heutigen 1001. Sitzung zugestimmt. Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor eine nicht unwesentliche Änderung in Bezug auf das SodEG eingebracht:

Sollte es zunächst lediglich noch einmal bis zum 31. Juni 2021 verlängert werden, so lautet die Änderung nun bis längstens zum 31. Dezember 2021 mit der Maßgabe, dass die Laufzeit an die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag gekoppelt ist.

Hat der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wegen der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den besonderen Sicherstellungsauftrag für ein Land zu verlängern, soweit und solange sich die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nur in diesem Land ausbreitet und das Parlament in dem betroffenen Land die Feststellung nach § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes trifft, d.h. die Schutzmaßnahmen nach den Infektionsschutzgesetz auch weiterhin für anwendbar erklärt.

Ferner verlängert das Gesetz die Sonderregelung zur Mittagsverpflegung aus dem Sozialschutz-Paket II bis maximal zum 31. Dezember 2021. Damit können Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Angeboten bei pandemiebedingten Schließungen weiter mit Mittagessen versorgt werden.

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