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Bundesrat verzögert Hinweisgeberschutzgesetz

Richtlinie muss trotzdem umgesetzt werden

Der Bundestag hat den letzten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG-E-) vom 19.09.2022 (BT-Drs. 20/3442) mit wenigen Anpassungen (BT-Drs. 20/4909) am 16.12.2022 beschlossen, u. a. sollen anonyme Meldekanäle nunmehr verpflichtend werden für alle Organisationen, die eine interne Meldestellen werden einrichten müssen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2023 dem HinSchG allerdings wider Erwarten nicht zugestimmt. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Dass das HinSchG kommen muss, steht außer Frage. Die zugrunde liegende Richtlinie (EU) 2019/1937 hat Deutschland zwingend umzusetzen. Die Frist dafür lief schon am 17.12.2021 ab.

Die unerwartete Verzögerung sollten zukünftig verpflichtete Organisationen schon jetzt für die gesetzeskonforme Umsetzung einer internen Meldestelle nutzen.Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Schauen Sie sich auch gerne unser Video zum Thema an. Hier erklären wir Ihnen, was Sie wissen müssen und was Sie jetzt tun müssen: