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Deutscher Corporate Governance Kodex wird grün

Betonung der Nachhaltigkeit im Entwurf 2022

Der DCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ausgehend vom DCGK wurden auch für Einrichtungen des Wohlfahrtswesens entsprechende Kodizes aufgestellt, die sich an den DCGK-Vorgaben orientieren. Somit strahlen die Regelungen immer auch auf diese Unternehmen aus und sollten von diesen berücksichtigt werden.

Der Änderungsbedarf im Entwurf resultiert neben Gesetzesnovellen (FISG, FüPoG II) insbesondere aus den Berichtspflichten nach der bevorstehenden „Corporate Substainbility Reporting Directive (CSRD)“ der EU. Die CSRD fordert ab 2023 für bestimmte Gesellschaften eine gesonderte Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht.

Neuerungen berücksichtigen Nachhaltigkeitsbelange

Daher betreffen die Neuerungen vornehmlich Grundsätze und Empfehlungen zur Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Leitung und Überwachung von Unternehmen. Schon in der Präambel wird die Berücksichtigung von Mensch und Umwelt bei der Führung und Überwachung des Unternehmens betont. Der Vorstand soll gemäß Entwurf die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Unternehmensstrategie soll Auskunft darüber geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind. Die Unternehmensplanung soll neben finanziellen auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten. Zudem soll das Interne Kontrollsystem künftig nicht nur auf finanzielle, sondern auch auf nachhaltigkeitsbezogene Belange ausgerichtet sein, so dass nachhaltigkeitsbezogene Daten systematisch erfasst und verarbeitet werden können.

Nachhaltigkeitskompetenz für das Aufsichtsgremium

Die Aufgaben des Aufsichtsgremiums werden durch den Entwurf deutlich erweitert. So soll das Gremium die Maßnahmen und die Handlungen des Vorstandes in diesem Zusammenhang überwachen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist es daher erforderlich, dass das Kompetenzprofil des Aufsichtsgremiums auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfasst. Nur so können die Entscheidungen und Vorlagen des Vorstandes sachgerecht beurteilt werden.

Bedeutung Nachhaltigkeitsbelange unabhängig vom DCGK

Der Entwurf des DCGK befindet sich aktuell noch in der Abstimmung. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens wurde er in einigen Stellungnahmen deutlich kritisiert. So wurde eine einseitige Überbetonung der Nachhaltigkeitsbelange oder über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Anforderungen angemerkt. Es ist also durchaus denkbar, dass der DCGK 2022 in seiner finalen Fassung vom Entwurf abweichen wird.

Jedoch wird unbeeinflusst von möglichen Korrekturen des Entwurfs die Bedeutung der Beachtung der Nachhaltigkeitsbelange in der Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsgremium weiter zunehmen. Zahlreiche Interessengruppen wie Banken und Versicherungen, aber auch (potentielle) Arbeitnehmer und Kunden werden künftig sicherlich bei Entscheidungen in Bezug auf das jeweilige Unternehmen den Umgang und die Transparenz des Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbelange berücksichtigen. Und das wird unabhängig von Größe, Rechtsform oder Rechnungslegungspflichten des Unternehmens und unabhängig von gesetzlichen Vorgaben gelten. 

Handlungsbedarf

Der Handlungsbedarf in Sachen Nachhaltigkeit besteht für Vorstand und Aufsichtsgremium jetzt. Es müssen nun Nachhaltigkeitsziele entwickelt, die Nachhaltigkeitsstrategie verschriftlicht und Schlüsselkennzahlen zur Steuerung ausgearbeitet werden. Ansonsten kann die Gefahr bestehen, im und vom Wettbewerb abgehängt zu werden.

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