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Nachhaltigkeit ganzheitlich berücksichtigen

Von der Strategie bis ins Reporting

Nachhaltiges Handeln generell bzw. nachhaltiges Managen sind keine Zukunftsthemen mehr, sondern Teil unserer Gegenwart:

Die im April 2021 veröffentlichte Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD-E) skizziert Vorgaben für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft: Alle Gesellschaften, die die Größenkriterien einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB (zwei von drei der nachfolgendenden Kriterien: Bilanzsumme größer 20 Mio. Euro, Jahresumsatz größer 40 Mio. Euro,mehr als 250 Mitarbeiter:innen) erfüllen, sollen nachhaltigkeitsberichtspflichtig werden. Unternehmen, die aufgrund entsprechender Regelungen in Satzung oder Gesellschaftsvertrag Rechnung legen „wie eine große Kapitalgesellschaft“ sind von der Berichtspflicht ebenfalls betroffen-.

Weitere Vorgaben konkretisieren sich aktuell: Unternehmerische Nachhaltigkeit soll sich an den ESG-Faktoren Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Aufsichtsstrukturen) orientieren. Der Bericht soll erstmals für 2023 erstellt werden, also im Lagebericht, der Anfang 2024 vorgelegt wird, enthalten sein.

Nachhaltigkeit ist nicht nur eine Pflicht auf Basis einer Richtlinie. Es ist auch eine Erwartungshaltung verschiedener Stakeholder wie

  • Mitarbeiter:innen,
  • Kund:innen,
  • Geschäftspartner:innen aber auch
  • Banken oder
  • Spender:innen.

Es ist daher jetzt Zeit, Nachhaltigkeit ganzheitlich anzugehen. Das umfasst die Festlegung konkreter nachhaltiger Ziele, die Verschriftlichung einer Strategie und die Messung bzw. das Reporting der tatsächlichen nachhaltigen Performance.

Nur messbare Ziele lassen sich auch später im Nachhaltigkeitsbericht verwenden, um die Nachprüfbarkeit durch den Wirtschaftsprüfer zu gewährleisten.

Die erste Herausforderung ergibt sich bei der Auswahl der zahlreichen und eher wenig strukturierten nachhaltigen Handlungsfelder. Zudem kommt die Auswahl geeigneter Kennzahlen zur Mess- und Steuerbarkeit der definierten Nachhaltigkeitsziele. Um diesen Prozess zu vereinfachen und zu strukturieren hat Curacon mit der Steinbeis-Hochschule Berlin speziell für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft das sog. Curacon ESG-Radar entwickelt.

Dieser Radar liefert einen vollständigen Überblick über alle nachhaltigen Handlungsfelder und verknüpft diese mit relevanten Kennzahlen. Mit dem ESG-Radar können die relevanten Hanldungsfelder für das jeweilige Unternehmen identifiziert und mit den passenden Kennzahlen gemessen werden.

Der zu etablierende Nachhaltigkeitsprozess, von der Erhebung des Status quo, der zu definierenden Nachhaltigkeitsziele bis hin zur operativen Umsetzung, dem Nachhaltigkeitscontrolling und der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, wird erhebliche Anstrengungen von den Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft verlangen. Es ist daher dringend ratsam frühzeitig sowie strukturiert zu beginnen und den Prozess ganzheitlich (unter Einbezug verschiedener Unternehmensbereiche) zu verankern und umzusetzen.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist, dann nutzen Sie unseren Quick-Check Nachhaltigkeit.

Und sollten Sie Fragen oder Beratungsbedarf zu der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts haben, stehen Ihnen unsere Expert:innen jederzeit zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!