Neuigkeiten

Die Liquiditätslage spitzt sich zu

Dramatischen Kostensteigerungen für Krankenhäuser

Die Insolvenzgefahr für die Krankenhäuser in Deutschland steigt. Aktuell befinden sich bereits mehrere deutsche Kliniken in einem Insolvenzverfahren. Aufgrund der aktuellen Inflation und den damit zusammenhängenden nicht refinanzierten Kostensteigerungen werden wohl noch weitere Häuser hinzukommen.

Mit dem kürzlich in Kraft getretenen Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) wurde u. a. der Zeitraum für eine positive Fortführungsprognose von zwölf auf vier Monate verkürzt. Dadurch ist im insolvenzrechtlichen Sinne „nur“ noch der Blick auf die kommenden vier Monate ausschlaggebend für die Unterstellung einer gesicherten Liquiditätssituation. Obwohl sich die tatsächliche Zahlungsfähigkeit dadurch nicht verändert, dürfte dies die Zahl der offiziell insolventen Häuser zunächst verringern.

Das Regelwerk zur Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen verhindert jedoch, dass die immense Kostensteigerung auch für 2023 abdeckt werden kann, so dass die Liquiditätslücke in den Häusern weiter anwächst.

Darüber hinaus läuft nach bisheriger Kenntnis zum 31.12.2022 planmäßig die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführte Zahlungszielverkürzung aus, so dass hier direkt zu Beginn des Jahres 2023 mit einer zusätzlichen dramatischen Liquiditätslücke zu rechnen ist.

Die Wirtschafts- und Liquiditätsplanung ist für die Kliniken zusätzlich erschwert, weil zwar einerseits die Kosten anhand bestehender Tarifverhandlungen und der erwarteten Inflation weitestgehend eingeschätzt werden können, aber die zumindest teilweise Refinanzierung noch offen ist.

Angekündigt ist ein Hilfsprogramm für Krankenhäuser nach dem 4,5 Mrd. EUR für Energiekostensteigerungen im Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2024 und 1,5 Mrd. EUR für weitere Sachkostensteigerungen im ersten Quartal 2023 auf die rd. 2.000 Krankenhäuser verteilt werden sollen. Inwieweit Krankenhäuser zusätzlich von der Energiepreisbremse profitieren können, ist nicht klar geregelt.

Darüber hinaus können alle Pädiatrien mit einmaligen Unterstützungsbeträgen rechnen. Möglicherweise werden sogar alle Behandlungen von Kindern höher vergütet. Dagegen sollen nur diejenigen Geburtshilfeabteilungen, die in der bundesweiten Liste ländlicher Krankenhäuser aufgeführt sind (das sind weniger als 60 Häuser), mit jeweils 1,5 Mio. EUR zusätzlich finanziert werden. Für die dortige Aufrechterhaltung einer Pädiatrie und eines Perinatalzentrums sollen zusätzlich jeweils 1 Mio. EUR fließen.

In den letzten Wochen des Jahres wird hoffentlich noch etwas mehr Klarheit geschaffen, mit welchen zusätzlichen Mitteln die Häuser rechnen können. Unabhängig von der schwierigen Liquiditätslage, in der sich die Häuser befinden, ist in jedem Fall eine professionelle nach vorne schauende Liquiditätssteuerung notwendig. Dafür steht Curacon gerne auch kurzfristig an Ihrer Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!