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Energiekostenschutzschirm für die Altenhilfe

Kurzfristige Handlungsoptionen

Die Bundespolitik hat mit dem Gesetz vom 19. November 2022 über die Dezember Sofort-Hilfe auf die sprunghaft angestiegenen Energiepreise mit einem Energiekostenschutzschirm reagiert. Damit soll ein reibungsloser Übergang auf ein höheres Niveau an Gas- und Wärmepreisen geschaffen werden, welches über den Preisen von 2021 liegen wird. Mit dem Einschwingen auf das höhere Preisniveau sollen stark schwankende Gas- und Energiepreise zukünftig verhindert werden (vgl. Bundesfinanzminister Christian Lindner).

  • Im Rahmen der Dezember-Soforthilfe 2022 sieht das Gesetz eine Übernahme der Abschlagszahlung von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs im Dezember 2022 vor. Dies gilt für Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, Behindertenwerkstätten sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen unabhängig von ihrem Verbrauch. Hier besteht für die Träger kein Handlungsbedarf, die Entlastung erfolgt direkt über die Energieversorger – eine Kontrolle über die korrekte Verrechnung ist natürlich angeraten.
  • Eine weitere Direkterstattung soll über einen so genannten „Hilfsfonds für soziale Dienstleister“ im Zeitraum von Oktober 2022 bis einschließlich April 2024 erfolgen.
    • Im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 sollen bei Pflegeeinrichtungen nachgewiesene Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen übernommen werden.
    • Ergänzt werden soll dies im Zeitraum von März 2023 bis April 2024 um eine Gas- und Wärmepreisbremse.
    • In Bezug auf soziale Dienstleister des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe ist die Auszahlung eines einmaligen Energiekosten-Zuschusses auf Basis der Energiekosten im Jahr 2022 vorgesehen.
  • Hier müssen – ähnlich wie beim Corona-Schutzschirm – vom Träger Anträge gestellt werden, damit nachgewiesene Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen übernommen werden können. Hier ist eine Nachweispflicht gegeben!

Ab April 2024 sind die Träger gezwungen, mit den neuen Energiepreisen aus eigener Kraft zurecht zu kommen. Dafür sind sie jetzt angehalten zu überlegen, wie sie den höheren Energiekostenbelastungen entgegentreten können. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:

Kosten verhandeln, Energie sparen und – eher mittelfristig – zu alternativen Energieversorgungen und Sanierungsmaßnahmen schreiten. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen bekommen die beiden letztgenannten Aspekte zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität einen besonderen Stellenwert.

Ein essenzieller Baustein ist die Kostenträgerverhandlung. Im Zuge einer Verhandlung können die Positionen für Energie bzw. Strom neu verhandelt werden. Im Hinblick auf die extreme Kostenexplosion mit Steigerungsraten um teilweise 150 % zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass allerdings diese Erhöhungen in Verhandlungen oft nicht vollständig umgesetzt werden. Obgleich die Steigerungen nicht vollständig von der Kostenträgerseite akzeptiert werden, empfiehlt es sich jedoch dringend, regelhafte Neuverhandlungen durchzuführen. Versäumte Anpassungen der Kostensätze und damit einhergehend fehlende Erlöse bzw. eine defizitäre Refinanzierung können nicht nachgeholt werden!

Neben der Option, die gestiegenen Energiekosten durch Kostenträgerverhandlungen zu kompensieren, besteht aus ökologischer bzw. nachhaltiger Sicht die Optimierung des Energiemanagements, sowohl durch das sofortige Heben von Energieeinsparungspotenzialen als auch durch energetische Sanierungen. Bezüglich der energetischen Sanierungen ist hemmend zu erwähnen, dass die Kostenträger hier noch nicht bereit sind, diese Investitionen komplett zu übernehmen bzw. Einsparungen den Trägern zu belassen, da eine sozialgesetzliche Vorgabe an dieser Stelle fehlt.

Abschließend kann man sagen:

Obgleich der Energiekostenschutzschirm übergangsweise die Mehrkosten bis zu einem gewissen Umfang deckt, sind regelmäßige Kostenträgerverhandlungen ein essenzieller Baustein für eine auskömmliche Refinanzierung. Aus ökologischen bzw. nachhaltigen Aspekten sowie vor dem Hintergrund der Verbrauchsreduzierung muss das Energiemanagement optimiert werden – angefangen bei kleinen und kostengünstigen Lösungen bis hin zur vollständigen energetischen Sanierung!

Curacon unterstützt und begleitet Sie gerne sowohl vollumfänglich bei der Kostenträgerverhandlung als auch bei der Optimierung, Konzipierung und Umsetzung Ihres Energiemanagements. Sprechen Sie uns gerne an!