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Fristverlängerung der Grundsteuererklärung

Abgabe bis 31. Januar 2023

Die Finanzminister der Länder haben am 13. Oktober 2022 entschieden, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert wird.

Dies hilft vielen Steuerpflichtigen sehr, sollte aber nicht dazu führen, die Hände in den Schoß zu legen. Nutzen Sie die neu gewonnene Zeit, um gerade die komplexe Fragestellungen zu möglichen Grundsteuerbefreiungen planvoll anzugehen.

Alles wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform und was Sie jetzt tun und beachten sollten, haben wir Ihnen in einem kurzen Video zusammengefast. Schauen Sie gerne rein.

Und bei der Umsetzung der Grundsteuererklärung, bei speziellen Fragen zu Sachverhalten oder allgemeinen Fragen rund um das Thema Grundsteuer stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns darauf Sie bei den Grundsteuererklärungen zu unterstützen. Rufen Sie uns gerne an!