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Gemeinnützigkeitsrecht – Kooperationen im Fokus

Möglichkeiten für (noch) gewerbliche Servicegesellschaften

Neue Möglichkeiten durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

§ 57 Abs. 3 AO ermöglicht es einer Körperschaft, künftig auch dann unmittelbar gemeinnützig tätig zu sein, wenn sie planmäßig mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Organisation zusammenwirkt. Die Regelung bewirkt, dass zukünftig diverse Leistungen aus dem steuerpflichtigen Bereich dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugeordnet werden können. Damit können auch (Service-)Gesellschaften als gemeinnützig anerkannt werden, die Funktionsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften erbringen. Sofern aktuell gewerbliche Gesellschaften in die Gemeinnützigkeit überführt werden, ist davon auszugehen, dass sich die Steuerlast drastisch verringert.

Voraussetzungen für den Übergang in die Gemeinnützigkeit

Voraussetzung für den Übergang in die Gemeinnützigkeit ist die Aufnahme eines Satzungspassus, in dem die Kooperationspartner und die Art und Weise der Kooperation bezeichnet wird. Die Satzungsänderung muss grds. bei beiden Kooperationspartnern spiegelbildlich erfolgen, so dass auch die Satzungen der bereits gemeinnützigen Körperschaften anzupassen sind. Für gewerbliche Gesellschaften, die bereits im Jahr 2022 von der Gemeinnützigkeit profitieren wollen, ist darüber hinaus Eile geboten. Denn die Gemeinnützigkeit kann für das Jahr 2022 nur erreicht werden, wenn der Gesellschaftsvertrag noch in diesem Jahr angepasst und bestenfalls im Handelsregister eingetragen wird.

Die Umsetzung kann anhand folgender Schritte erfolgen:

Das Zusammenspiel aus teils erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen für die betroffenen Gesellschaften und den im Gesetz normierten zeitlichen Restriktionen wird in vielen Fällen dazu führen, dass die ausstehenden Satzungsänderungen vom Aufsichtsrat zeitnah zu beschließen sind.

Den vorzunehmenden Satzungsänderungen kommt demnach eine erhebliche Bedeutung zu. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung hierzu gerne an. Jetzt Kontakt aufnehmen!