Auch in diesem ist unser Webinar zum Jahresabschluss von Pflegeeinrichtungen am 18.01.2023 mit 150 Teilnehmern wieder auf großes Interesse gestoßen. Eingangs wurden zunächst die wesentlichen Trends und Entwicklungen auf Basis der im Dezember 2022 veröffentlichten Pflegestatistik 2021 vorgestellt. Bei einem starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen um ca. 20 % im Vergleich 2019/2021 hat sich der stationäre Versorgungsanteil inzwischen auf nur noch 16 % verringert.
In einer Liveabfrage unter den Teilnehmer:innen via Forms konnten wir ein Stimmungsbild zu der wirtschaftlichen Situation im Bereich von Pflegeinrichtungen erheben.
Zu der Frage, wie sich das Jahresergebnis im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 entwickelt hat, antworteten 61 % der Teilnehmer, dass sich eine Verschlechterung und weitere 12%, dass sich eine deutliche Verschlechterung ergeben hat. Ähnlich waren auch die Rückmeldungen zur Erwartung für 2023. Hier antworteten 75 % der Teilnehmer, dass sie mit der zu erwartenden Umsatzrendite ihrer Pflegeeinrichtung in 2023 nicht zufrieden sind.
Personalengpässe nehmen auch bei Pflegeeinrichtungen zu und mitunter müssen Neuaufnahmen aufgrund von Personalmangel abgelehnt werden.
Wir haben daher um eine Einschätzung gebeten, ob die Personalknappheit auch zukünftig bestehen bleiben wird. Hier waren 84% der Teilnehmer der Meinung, dass die Personalknappheit trotz der Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegekräfte mittel- und langfristig bestehen bleiben wird. Dies ist insofern als besonders problematisch anzusehen, als die Stellenschlüssel für Pflegeeinrichtungen zum 01.07.2023 verbessert werden sollen. Ist aber dieses zusätzliche Personal nicht verfügbar, stellt sich die Frage, ob dann ggf. Belegungssperren drohen können?
Von großem Interesse waren darüber hinaus die Ausführungen zur Energiepreisbremse sowie zu den 150-er Erstattungen und deren Abbildung im Jahresabschluss 2022. Bei der Energiepreisbremse ergibt sich für den Zeitraum 10-12/2022 zum Ausgleich von Energiekostensteigerungen ein Erstattungsanspruch, wobei aber auch die Soforthilfe (Entfall Abschlag Dezemberzahlung für Gas und Wärme) in die Betrachtung einzubeziehen ist.
Damit es nicht zu einfach wird, ist zusätzlich zu klären, ob und in welchem Umfang Energiekostensteigerungen bereits über eine (turnusmäßig, ao. Kündigung, Pauschalausgleiche) Neuverhandlung der Pflegesätze refinanziert sind. Hier ist einer etwaigen Doppelfinanzierung durch eine Rückstellungsbildung Rechnung zu tragen. Bei den 150-er Erstattungen ist zu beurteilen, ob Rückstellungen für erhaltene Erstattungen in Bezug auf das Jahr 2020 aufgelöst werden können. Umgekehrt kann es zu Nachzahlungsverpflichtungen aus Nachweisprüfungen kommen, für die ggf. Rückstellungen neu zu bilden sind.
Sie haben das Webinar verpasst und haben trotzdem noch Fragen zum Jahresabschluss Ihrer Pflegeeinrichtung. Gerne stehen Ihnen unsere Expert:innen bei allen Herausforderungen zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!
Besuchen Sie aber auch gerne unser Webinar "Finanzierung und Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen" in Zusammenarbeit mit dem BBDK. Mehr erfahren und teilnehmen!