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Kriegsbedingte Bilanzierungshilfe in NRW

Ausweitung der Sonderregeln im NKF-Abschluss

Ausgangslage

Während die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die kommunalen Haushalte auch im Jahr 2022 weiterhin belasten, wird die finanzielle Lage vieler Kommunen in NRW infolge des Russland-Ukraine-Krieges weiter verschärft. Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesen Zeiten sicherzustellen hat das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen („Heimatministerium“) angekündigt, das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) zu ändern.

Bereits im September 2020 hatte der Landtag in NRW das NKF-CIG beschlossen und damit eine Bilanzierungshilfe für pandemiebedingte Belastungen für das Jahr 2020 eingeführt. Diese wurde zwischenzeitlich bis 2022 verlängert. Die Kommunen in NRW haben in den betroffenen Jahresabschlüssen alle Mindererträge und Mehraufwendungen, die auf die Corona-Pandemie zurück zu führen sind, ermittelt und diese in dem gesonderten Bilanzposten „Aufwendungen für die Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ ergebnisneutral ausgewiesen. Dieser Posten sollte beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben oder einmalig im Haushaltsjahr 2024 ergebnisneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht werden.

Geplante Änderungen des NKF-CIG

Laut einem Schreiben des Heimatministeriums an die Kommunen umfassen die geplanten Änderungen des NKF-CIG neben der Verlängerung der geltenden Regelungen auch die Ausweitung der Bilanzierungshilfe auf die sogenannten kriegsbedingten Belastungen.

Dabei soll die Isolierung der pandemiebedingten Belastungen entsprechend den bekannten haushaltsrechtlichen Regelungen auch für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 erfolgen.  

Darüber hinaus sind die Mindererträge und Mehraufwendungen infolge des Krieges in der Ukraine ergebnisneutral in der Bilanzierungshilfe auszuweisen. Das Heimatministerium verweist insbesondere auf die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Personen sowie die steigenden Kosten für die Energieversorgung. Es ist beabsichtigt, die Isolierung der kriegsbedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 vorzunehmen.

Für den Abschreibungsbeginn der Bilanzierungshilfe wird das Haushaltsjahr 2027 anvisiert. Dies gilt auch für die Bilanzierungshilfe, die bereits im Jahresabschluss 2020 gebildet wurde.

Probleme werden nur verschoben

Das Heimatministerium in NRW begründet die Einführung der Bilanzierungshilfe im Jahr 2020 und die geplante Ausweitung ebendieser im Jahr 2022 mit der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in NRW. Damit steht allein der kommunale Haushaltsausgleich im Fokus.

Neben der Beeinträchtigung der Informations- und Rechenschaftsfunktion des Jahresabschlusses, löst eine Bilanzierungshilfe keine finanziellen Probleme im Hier und Jetzt. Sie verschiebt lediglich Aufwendungen in die Zukunft. Hierdurch wird sowohl die Generationengerechtigkeit als auch die kommunale Doppik als Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften aufgeweicht.

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