Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2022 das Gesetzespaket zu den Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme beschlossen. Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen (EWPBG) auch Träger im Gesundheits- und Sozialwesen von den stark gestiegenen Energiekosten.
Neben der Vorgehensweise zur Ermittlung des Erstattungsanspruchs stellt sich die Frage, wie im Jahresabschluss 2022 mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) sowie der Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse (EWPBG und StromPBG) umzugehen ist.
Bei genauer Betrachtung umfassen die gesetzlichen Regelungen verfahrenstechnisch drei Module.