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Mehrkosten in der Energiekrise

Wie funktioniert der Schutzschirm?

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2022 das Gesetzespaket zu den Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme beschlossen. Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen (EWPBG) auch Träger im Gesundheits- und Sozialwesen von den stark gestiegenen Energiekosten.

Neben der Vorgehensweise zur Ermittlung des Erstattungsanspruchs stellt sich die Frage, wie im Jahresabschluss 2022 mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) sowie der Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse (EWPBG und StromPBG) umzugehen ist.

Bei genauer Betrachtung umfassen die gesetzlichen Regelungen verfahrenstechnisch drei Module.