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Mustervermerke für Kommunen und Eigenbetriebe

Anpassungen des ÖFA

Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen des IDW (ÖFA) hat seine Mustervermerke für Kommunen und Eigenbetriebe an IDW PS 400 n.F. (10.2021) „Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks“ angepasst.

Kern der Überarbeitung sind redaktionelle Änderungen in Bezug auf die Terminologie. Insbesondere die Übersetzung von Fraud and Error in den ISA-DE – also das Thema dolose Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) bzw. Irrtümer – wurde umgesetzt.

Für die Änderungen im Bestätigungsvermerk gilt keine vorzeitige Anwendung. Somit greifen die Änderungen erst dann, wenn die ISA-DE verpflichtend anzuwenden sind. Dementsprechend gelten diese Muster ab dem Haushaltsjahr bzw. Kalenderjahr 2022. Die neue Textziffer 1a in IDW PH 9.400.3 (12.2021) regelt den Anwendungszeitpunkt.

Betroffen sind die Bestätigungsvermerke für:

  • Gemeinden bei Rechnungslegungsgrundsätzen zur Ordnungsmäßigkeit
  • Gemeinden bei Rechnungslegungsgrundsätzen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Eigenbetriebe (Anlage zu IDW PH 9.400.3 (12.2021)).

Die Muster werden im Mitgliederbereich des IDW zur Verfügung gestellt.

Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, wenn Sie Fragen oder Abstimmungsbedarf zu den neuen Mustervermerken haben. Unsere Expert:innen stehen Ihnen jederzeit bei allen Herausforderungen zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!