Neuigkeiten

Reform Statusfeststellungsverfahren

Weiterentwicklung Statusfeststellungsverfahren

In der Vergangenheit beschäftigte die Abgrenzung zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit – mit der Folge der Sozialversicherungspflicht - immer wieder die Gerichte.

Entscheidendes Tatbestandsmerkmal ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten vom Arbeitgeber; der vertraglichen Bezeichnung kommt nur eine untergeordnete Rolle zu.

Das Statusfeststellungsverfahren diente bisher der Feststellung des (Nicht-)Bestehens einer Versicherungspflicht und somit dem Schutz vor Beitragsnachforderungen. Mit der Neufassung des § 7 a nF mit Wirkung ab dem 1. April 2022 ergeben sich zwar bezüglich der Abgrenzungskriterien keine Änderungen, die Beurteilung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund soll aber schneller und einfacher als bisher durchgeführt werden.

Hierfür wurde u. a. eine Prognoseentscheidung eingeführt, um den Erwerbsstatus schon vor Aufnahme der Tätigkeit zu überprüfen. Dieser wird künftig alleinig festgestellt und keine verbindliche Aussage zur Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen mehr getroffen (Elementenfeststellung). Dies obliegt nun dem Arbeitgeber. Für gleiche Auftragsverhältnisse wird eine Gruppenfeststellung ermöglicht, wodurch die Beantragung separater Statusfeststellungsverfahren wegfällt. Darüber hinaus können zukünftig auch Dreieckskonstellationen geprüft werden, mithin, wer der Arbeitgeber ist, und im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung möglich.

Diese Neuregelungen sind zunächst zeitlich begrenzt bis zum 30. Juni 2027. Vor Ablauf der Befristung erfolgt eine Prüfung, ob die Neuregelung dauerhaft gelten soll. Die Deutsche Rentenversicherung Bund legt hierfür bis zum 31. Dezember 2025 einen Erfahrungsbericht vor.

Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf zum neuen Statusfeststellungsverfahren? Gerne stehen Ihnen unsere Expert:innen bei allen Herausforderungen zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!