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Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rahmenwerke für Berichterstattung zur Nachhaltigkeit

Bei der Umsetzung der neuen Herausforderung, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, greift man am besten auf Erfahrungen anderer oder auf bestehende Rahmenwerke zurück – wir geben einen Überblick über bestehende und für den Mittelstand geeignete Rahmenwerke.

Bezugnahme auf Rahmenwerke

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) weist darauf hin, dass Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, sich auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke für die Berichterstattung stützen können. Wenn hiervon Gebrauch gemacht wird, ist anzugeben, auf welche Rahmenwerke Bezug genommen wurde. Diese Bezugnahme ist sinnvoll, um zum einen, den eigenen Arbeitsaufwand insofern zu reduzieren, als dass Berichtsinhalte nicht vollständig selbst überlegt werden müssen, zum anderen aber auch, damit sichergestellt ist, dass die Erwartungshaltungen an die Berichtsinhalte erfüllt werden, insbesondere alle geforderten Angaben vollständig vorhanden sind.

Noch zu entwickelnder Standards der EU

Auf EU-Ebene soll die European Financial Reporting Advisory Group (kurz: EFRAG) die künftigen Berichterstattungspflichten durch Standards konkretisieren und vereinheitlichen. Die Zeitschiene ist in der Gesamtbetrachtung aber sehr knapp, da diese Standards erst für Oktober 2022 angekündigt sind.

Bei der Entwicklung dieser EU-weit einheitlichen Standards sollen die sog. ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) beachtet werden:

Umweltfaktoren (E)

Die sechs angegebenen Umweltfaktoren sind deckungsgleich mit den sechs Zielen in Art. 9 der Taxonomie-Verordnung. Diese werden sicherlich den Hauptteil der Umweltberichterstattung darstellen. Unternehmen sollen hier ihren "grünen" Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionen und der Betriebsausgaben darstellen. Der Einstufung als "grün" werden dabei Maßstäbe zugrunde gelegt, die beinhalten, dass die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem der sechs Umweltziele leistet, keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt und soziale Mindeststandards eingehalten werden.

Sozialfaktoren (S)

Bei den Sozialfaktoren wird es darum gehen, u.a. Angaben zu Menschen- und Freiheitsrechten, Demokratieprinzipien und -standards zu machen.

Governancefaktoren (G)

Angaben zu Governancefaktoren beinhalten neben Angaben zur Aufbauorganisation und zu Kontrollstrukturen u.a. Angaben zu Lobbying, zu Antikorruptionsaktivitäten oder zum Zahlungsverhalten.

Diese drei Dimensionen bilden auch die Basis unseres Curacon ESG-Radars – ein ideales „Werkzeug“, um das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen strukturiert und mit Blick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung anzugehen. Alle Details hierzu finden Sie hier.

Bereits existierende Rahmenwerke

Angesichts der knappen Zeitschiene bis zur Erstellung bzw. Prüfung der ersten Nachhaltigkeitsberichte Anfang 2024 erscheint der Plan, seitens der EU bis Oktober 2022 Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu veröffentlichen, extrem knapp. Es dürfte für die meisten Unternehmen nicht ausreichen, bis dahin abzuwarten und sich erst dann mit dem Thema zu beschäftigen. Es empfiehlt sich bereits jetzt mit bereits existierenden Standards bzw. Rahmenwerken auseinander zu setzen.

Einheitliche Berichterstattungsstandards bzw. Rahmenwerke, insbesondere für den Mittelstand oder auch branchenbezogen, gibt es noch keine. 

 

 

Es bietet sich an, auf Rahmenwerke der Berichterstattung aufzubauen. - Alexandra Gabriel (Expertin für Grundsatzfragen der Prüfung und Berichterstattung) 

Gleichwohl muss das Rad nicht neu erfunden werden. Es gibt mehrere Rahmenwerke, deren Nutzen darin bestehen kann, dass man sich an diesen als Hilfsmittel orientiert.

Internationale Rahmenwerke

Es gibt bereits eine Vielzahl von internationalen Rahmenwerken, die zum Teil auf bestimmte Branchen angepasst sind, zum Teil allgemeingültig sind. Beispielhaft genannt werden die Folgenden:

  • die Global Reporting Initiative (GRI),
  • der Sustainability Accounting Standards Board (SASB),
  • der International Integrated Reporting Council (IIRC),
  • der International Accounting Standards Board (IASB),
  • die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD),
  • der Climate Disclosure Standards Board (CDSB) und
  • das Carbon Disclosure Project (CDP)  

 

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Nicht ganz so komplex wie die internationalen Rahmenwerke und somit für den Mittelstand wahrscheinlich eher geeignet, erscheint eine Orientierung an den 20 Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Diese gehen auf unterschiedliche Aspekte angefangen von der Nachhaltigkeitsstrategie, über Nachhaltigkeitsziele, der Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung, Regeln und Prozesse im operativen Geschäft mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten bis hin zum Ressourcenmanagement mit Stichworten wie Nutzung von erneuerbaren Energien oder klimarelevanten Emissionen und Arbeitsnehmerrechten zur Förderung des Nachhaltigkeitsmanagements des Unternehmens. Aktuell wird beim DNK an einem branchenbezogenen DNK für Sozialunternehmen gearbeitet, der lt. Zeitplan bis Mitte des Jahres 2022 vorliegen soll. 

FAZIT

Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts und des entsprechenden Reportings empfiehlt sich eine Orientierung an vorhandenen Rahmenwerken. Der DNK, insbesondere in der Ausprägung für den Bereich der Sozialunternehmen, erscheint hier als geeignete Vorlage.

Sie wollen wissen, ob die Berichtspflicht auch Sie betrifft? Und was sinnvolle erste Schritte wären, um Nachhaltigkeit in der Organisation zu verankern? Eine schnelle und direkte Antwort gitb der Curacon-Nachhaltigkeits-Check hier