Die im April 2021 veröffentlichte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-E) skizziert konkrete Vorgaben für nachhaltiges Engagement im unternehmerischen Kontext. Die endgültige Fassung der CSRD soll bereits zur Jahresmitte 2022 vorgelegt werden.
Maßgeblich wird sie beinhalten, dass alle Gesellschaften, die die Größenkriterien einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB erfüllen, nachhaltigkeitsberichtspflichtig werden. Unternehmen, die aufgrund entsprechender Regelungen in Satzung oder Gesellschaftsvertrag Rechnung legen „wie eine große Kapitalgesellschaft“, sind von der Berichtspflicht ebenfalls betroffen. Somit gilt die Berichtspflicht nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern auch Unternehmen anderer Rechtsformen. Eine erstmalige Anwendung der Berichtspflichten der CSRD soll ab dem 1. Januar 2024 für das Geschäftsjahr 2023 erfolgen. Der Nachhaltigkeitsbericht wäre – als Bestandteil des Lageberichts – somit erstmals für das Geschäftsjahr 2023 zu erstellen. Die inhaltliche Vorgabe des Nachhaltigkeitsberichts umfasst die Berücksichtigung der drei ESG-Faktoren: Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) (siehe hierzu auch den Artikel von Alexandra Gabriel hier).
Für eine erfolgreiche Verankerung des Themas Nachhaltigkeit in der Organisation ist es wichtig, es sowohl aus der Management- als auch aus der Wirtschaftsprüfungsperspektive zu betrachten. Unser Beratungsansatz stellt daher sicher, dass Nachhaltigkeit nicht nur als Prozess strategisch gut eingeführt wird, sondern auch die anschließende Berichtspflicht erfüllt wird, d. h. Projekte und Kriterien prüfungssicher ausgewählt und abgebildet werden. So ist sichergestellt, dass die nachhaltige Transformation dauerhaft gelingt. Das komplexe Thema Nachhaltigkeit wird auf diese Weise sowohl quantifizierbar und messbar als auch prüfungssicher.
Der nachhaltige Transformationsprozess erfolgt aus unserer Sicht in drei Projektphasen (siehe Abbildung 1):
1. Phase: Schaffen eines Nachhaltigkeitsbewusstseins und Feststellen des Nachhaltigkeitsstandpunktes sind Grundvoraussetzungen
Speziell in der ersten Projektphase sollte für den anstehenden Transformationsprozess ein grundlegendes gemeinsames Verständnis geschaffen werden. Ziel ist es, die Motivation zur Umsetzung zu stärken und individuelle Verbindungen zum jeweiligen Berufsalltag darzustellen. Nachhaltigkeit soll nicht als mühsame Notwendigkeit gesehen werden, sondern es soll ein dauerhaft positives Nachhaltigkeitsbewusstsein geschaffen werden. Curacon kann hier mit individuellen Schulungsformaten sicherstellen, dass dies erkannt und gelebt wird.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. das regulatorische Umfeld sind durch dynamische Entwicklungen in kurzer Zeitfolge geprägt. Durch ein umfassendes Angebot an Fortbildungsveranstaltungen, speziell für die Führungsebene bzw. Verwaltungsleitungen in Form von Seminaren und Webinaren, informieren wir Sie über den jeweils aktuellen Stand und neue Entwicklungen.
Voraussetzung für die Entwicklung der bereichsbezogenen Nachhaltigkeitsstrategie ist die Festlegung Ihrer Nachhaltigkeitsposition. Im Rahmen der Nachhaltigkeits-Profilanalyse beantworten wir gemeinsam mit Ihnen die nachfolgenden Fragen:
- Was ist heute bereits nachhaltig?
- Was ist Ihnen in Zukunft wichtig?
- Wer sind Ihre Nachhaltigkeitsstakeholder?
Darüber hinaus stellen wir sicher, dass die mit Ihnen entwickelte Position mit den Vorgaben der CSRD-Richtlinie übereinstimmt, und die drei ESG-Faktoren angemessen berücksichtigt sind. Die strukturierte Auswahl und Festlegung nachhaltiger Handlungsfelder kann mittels des eigens dafür entwickelten Curacon ESG-Radars erfolgen. Diese webbasierte Applikation gibt den Anwender:innen 24 Handlungsfelder mit Branchenfokus für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft (unterschieden in Hilfefeldern) zur Auswahl vor.
Curacon ESG-Radar: Die Strukturierungshilfe zur Festlegung nachhaltiger Handlungsfelder und Auswahl von Kennzahlen.
Um der Pflicht der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nachkommen zu können, muss jedes Unternehmen zunächst für sich seine eigene Position zum nachhaltigen Management finden. Durch die Auswahl sogenannter nachhaltiger Handlungsfelder ist es dem Unternehmen möglich, konkrete und individuelle Maßnahmen für nachhaltiges Handeln festzulegen. Genau hier kommt die erste große Herausforderung: Die möglichen Handlungsfelder sind zahlreich und dazu wenig strukturiert. Um Ihnen diesen Prozess zu vereinfachen und zu strukturieren hat Curacon gemeinsam mit der Steinbeis-Hochschule Berlin speziell für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft das sog. ESG-Radar entwickelt, welches einen vollständigen Überblick über 24 relevante Handlungsfelder nachhaltigen Managements bietet und diese mit den relevanten Kennzahlen verknüpft. Auf dieser Basis können die Unternehmen dann ihre Nachhaltigkeitsziele definieren und mit einem individuellen Kennzahlenset messen.
Alle Details zum CURACON ESG-Radar finden Sie hier.
2. Phase: Die Nachhaltigkeitskonzeptionsphase umfasst die Vorbereitung auf den Nachhaltigkeitsbericht, die Verschriftlichung der Nachhaltigkeitsstrategie und die Entwicklung eines Nachhaltigkeitscontrollings
Im nächsten Schritt gilt es, die entwickelte Nachhaltigkeitsposition auf Basis der festgelegten Handlungsfelder und möglicher Kennzahlen in eine Nachhaltigkeitsstrategie zur überführen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Da über die Erreichung der Nachhaltigkeitsstrategie künftig jedes Jahr ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ist, sollte mit der Strategiedefinition auch ein geeigneter Berichtsstandard ausgewählt werden. Für die Berichterstattung können sich Unternehmen an anerkannte Standards halten, die eine Orientierung ermöglichen. Zu nennen sind hier beispielsweis der Global Reporting Initiative (GRI) oder den Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Einige deutsche kleinere oder mittelgroße Unternehmen nutzen als Einstiegsstandard den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Dieser orientiert sich am GRI, ist aber weniger umfangreich. Die Ansprechpartner:innen der Curacon Wirtschaftsprüfung stehen Ihnen bei – speziell für die prüfungsrelevanten Fragestellungen - zur Seite.
Nachhaltige Transformation muss ganzheitlich erfolgen - Einzelmaßnahmen sind gut, ein wirklicher Mehrwert, der allen Anspruchgruppen gerecht wird, kann aber nur mit einem strategischen Ansatz gelingen. - Alina Güntner (Expertin für nachhaltige Transformation)
Ihre Nachhaltigkeitsstrategie sollte Methoden und Instrumente umfassen, die der nachhaltig unternehmerischen Entwicklung dienen. Es wird ein konkreter Plan und Zeitraum festgelegt, wie die Organisation mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen umgehen und konkrete Nachhaltigkeitsziele (auf Basis der drei ESG-Faktoren) erreichen wird. Natürlich in Kongruenz zur Unternehmensstrategie. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die nachhaltiges Potenzial bestmöglich nutzt – im Best Case stellt Nachhaltigkeit keinen aufwändigen Zusatz dar, sondern gehört zum Selbstverständnis der täglichen Arbeit und steigert sogar Ihre prozessuale Effizienz. Die Erarbeitung und Verschriftlichung der Nachhaltigkeitsstrategie sollten partizipativ (z. B. im Rahmen interdisziplinärer Workshops) erfolgen. Speziell bei der Zielsetzung auf Basis von ESG-Faktoren arbeiten wir im Schulterschluss mit unseren Expert:innen der Wirtschaftsprüfung, die jederzeit alle prüfungsrelevanten Aspekte im Blick halten.
Nachhaltigkeitscontrolling: Die neue Dimension im Unternehmenscontrolling
Um zu prüfen, ob die in der Nachhaltigkeitsstrategie definierte Ziele und Maßnahmen erreicht werden, bedarf es künftig auch der Etablierung eines Nachhaltigkeitscontrollings. Auf Basis von Soll-Ist-Vergleichen sind die mit dem ESG-Radar festgelegten Kennzahlen in regelmäßigen Abständen zu controllen. Nachhaltigkeitscontrolling ist damit ein wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und wesentlicher Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts. Nur messbare Ziele lassen sich im Nachhaltigkeitsbericht verwenden, um die Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.
Das Nachhaltigkeitscontrolling sollte für die unterjährige Steuerung mit einem Nachhaltigkeitscockpits (z. B. ESG-Cockpit) ausgestattet werden. Im quartalsweisen Berichtsturnus stehen die wesentlichen Kennzahlen im Fokus der Steuerung und helfen, die Mitarbeiter:innen über den Erfolg der Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu informieren. Im Rahmen des Nachhaltigkeitscontrollings stellen wir mit Ihnen sicher, dass Sie den neuen, sich aus der EU-Taxonomie-Verordnung ergebenden Berichtspflichten nachkommen und relevante Kennzahlen ermitteln und übermitteln können (gem. ESEF – European Single Electronic Format).
Auch Unternehmen aus der Sozial- und Gesundheitsbranche sind unter Umständen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Die dafür notwendigen Weichenstellungen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. - Matthias Vogele (Experte für Nachhaltigkeitsberichterstattung)
3. Phase: Nachhaltigkeitsmanagement steht für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in Ihrer Organisation
Nachhaltiges Handeln bzw. nachhaltiges Managen im unternehmerischen Kontext sind Teil unserer Gegenwart. Ist die Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, verschriftlicht und abgestimmt, ist der Weg zur vollständigen Implementierung von Nachhaltigkeit in das operative Tagesgeschäft geebnet. Hierfür braucht es eine gemeinsame Abstimmungsrunde mit allen beteiligten bzw. von Veränderung betroffenen Personen – dies kann verschiedene Abteilungen, wie die Verwaltung, den technischen Dienst und die Leistungsangebotsbereiche gleichermaßen umfassen.
In der Phase des sogenannten Nachhaltigkeitsmanagements bzw. der Nachhaltigkeitsumsetzung werden die verschiedenen Prozesse und Strukturen der Aufbau- und Ablauforganisation aktiv an die Nachhaltigkeitsstrategie angepasst. Hierbei empfiehlt es sich, einen konkreten operationalisierten Umsetzungsplan zu nutzen und zur Ermittlung der Umsetzungsfortschritte regelmäßig zusammenzukommen. Je nach Grad der Veränderung kann Curacon bei der Koordination und Strukturierung von Projekt- und Arbeitsgruppen unterstützen bzw. mittel Zeit- und Maßnahmenplan den nachhaltigen Transformationsprozess dauerhaft begleiten und auf Wunsch auch aktiv managen.
Nachhaltigkeitsbericht: Nachhaltig sinnvoll, aber auch nachweispflichtig
Zentrales Ergebnisdokument des nachhaltigen Engagements Ihrer Einrichtung wird der jährlich geforderte Nachhaltigkeitsbericht sein. Das einzig zulässige Berichtsformat soll der Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses sein. Entweder in Form eines gesonderten und klar abgetrennten Abschnitts innerhalb des Lageberichts oder in Form einer Vollintegration in den Lagebericht. Ein elementarer Bestandteil besteht in der Erhebung von Nachhaltigkeitsdaten und Nachhaltigkeitskennzahlen. Hierfür müssen im Unternehmen entsprechende Prozesse ausgestaltet bzw. implementiert werden. Durch eine Prüfung von Aufbau und Funktion der Prozessorganisation bieten wir Unterstützung im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung der aus der Datenerhebung gewonnenen Daten und Angaben. In diesem Zusammenhang ist auch eine Unterstützung bei der Kennzahlenermittlung durch ein IT-Audit möglich.
FAZIT
Um das komplexe Thema der Nachhaltigkeit erfolgreich im Unternehmen zu verankern, bedarf es eines guten und konsequenten Projektmanagements. Eine frühe Einbindung des Wirtschaftsprüfers stellt sicher, dass von Beginn an auch alle prüfungsrelevanten Fragestellungen im Blick behalten werden. Sollten Sie für Strategie- und Prozessentwicklung bzw. für die Implementierung auf beraterische Unterstützung setzen, ist auch hier ein Schulterschluss mit der Prüfung sehr sinnvoll, selbstverständlich im Rahmen der berufsrechtlichen Grenzen.
Dieser Artikel stammt aus unserem Mandantenmagazin Curacontact, das 4 x im Jahr aktuelle Themen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Öffentlichen Sektor und Kirche aufbereitet. Interesse? Jetzt kostenlos abonnieren!