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Tarifpflicht im GVWG

Stichtag 1. September 2022

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2021 das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen und damit wird auch die Tariftreuepflicht eingeführt. Das bedeutet, dass alle Einrichtungen der Altenhilfe zum 1. September 2022 nach Tarif bezahlen oder sich sogar einem Tarif anschließen müssen. Das kann sehr kompliziert sein und auch zu Preissteigerungen von bis zu einem Drittel des Pflegesatzes führen.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass aufgrund von Verfassungsbeschwerden der Teil des Gesetzes zur Tariftreue auch noch kippen kann.

Was bedeutet das für Sie und was müssen Sie beachten? Unser Experte Kai Tybussek erklärt Ihnen in diesem kurzen Video was jetzt zu tun ist.

Sie haben weiterhin Fragen oder benötigen Beratungen zum Thema Tariftreuepflicht? Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung, der Umsetzung und auch der Bewertung dieser Frage. Sprechen Sie uns gerne an!