Neuigkeiten

Update Kinderbildungsgesetz

Mietmodelle und Fokussierung der KiBiz-Rücklage

KiBiz und Miete

Trägern von Kindertagseinrichtungen in NRW, denen nicht das Eigentum am Gebäude der Einrichtung zusteht und die nicht wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt sind, wird ein Mietzuschuss gewährt, soweit eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung dem nicht entgegensteht.

Der Mietzuschuss wird ab dem Kita-Jahr 2021/2022 um € 3.084,99 für jede Gruppe der Tageseinrichtung und der zugrundliegende Finanzierungsanteil des Trägers (Trägeranteil) gekürzt, soweit der Mietzuschuss diese Summe übersteigt. Der Abzug beruht darauf, dass im Mietmodell die Annahme gilt, dass die Gebäudeinstandhaltung dem Vermieter obliegt. Der Mietzuschuss beträgt für sonstige Kommunen in NRW ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 € 8,79 je qm und für Kommunen ab 100.000 Einwohner € 11,07 je qm. Als Fläche werden pauschal 160 Quadratmeter pro Gruppe der Einrichtung zugrunde gelegt, zuzüglich der nach der Anlage zu § 33 des Kinderbildungsgesetzes hinzuzurechnenden Flächenerhöhungen. Es zeigt sich, dass bei steigenden Baukosten die gewährten pauschalen Mietzuschüsse nicht ausreichend bemessen sind. In diesen Zusammenhang bleibt zu berücksichtigen, dass im Betreiber-Investor-Modell bilanzierungspflichtige Sachverhalte zu berücksichtigen sind, wenn aufgrund von nachhaltigen Verlusten aus einem Miet- oder Pachtvertrag handelsrechtlich ggf. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden sind. Hiervon können aktuell Kindertageseinrichtungen in NRW betroffen sein, bei denen der Mietzuschuss nach § 7 KiBiz DVO und darüber hinaus gewährte Förderungen zur Deckung des Mietzinses nicht ausreichen. Da es sich bei einem Miet-/Pachtvertrag um einen für das Geschäftsmodell einer Kindertageseinrichtung besonders bedeutsamen Vertrag handelt, sind nach herrschender Meinung Drohverlustrückstellungen erst dann zu bilden, wenn hierdurch im Gesamtergebnis ein Verlust entsteht.

KiBiz und Rücklagen

Das Jugendamt stellt auf der Grundlage der Verwendungsnachweise erstmals zum 31. Juli 2021 die Höhe der Rücklagen differenziert nach Art der Rücklagen (Betriebskostenrücklagen und Investitionsrücklage) fest und meldet das Ergebnis dem Landesjugendamt jährlich spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Rücklagen des Trägers sind nachweislich in den Folgejahren zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz zu nutzen. Sie sind angemessen zu verzinsen. Die Betriebsmittelrücklage darf dabei 10 % des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Das Gesamtbudget umfasst die Einnahmen nach §§ 33, 35, 43 Absatz 1 und § 45 Kibiz auf Grundlage der verbindlichen Mitteilung zum 15. März je Einrichtung des Trägers. Die Investitionsrücklage kann bis zu € 3.000 je Kindpauschale (Betriebserlaubnis-Platz) gebildet werden, vorausgesetzt, dem Träger steht das Eigentum am Gebäude der Einrichtung zu oder er ist wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt. Zum 31.7.2021 werden bestehende KiBiz Rücklagen in die Betriebskostenrücklage überführt. Eine andere Verteilung zum Stichtag obliegt - bei Vorliegen der Voraussetzung - dem Träger. Eine spätere Verschiebung zwischen den Rücklagen ist nicht vorgesehen. Der Bestand der Rücklagen ist jährlich zum Stichtag 31. Juli, differenziert nach Art der Rücklage, nachzuweisen. Beträge, die den zulässigen Höchstbetrag der Rücklagen übersteigen, sind dem Jugendamt in Höhe des prozentualen Anteils nach § 36 Absatz 2 KiBiz zu erstatten. Für den Jahresabschluss zum 31.7.2021 bzw. 31.12.2021 gilt es, ungeachtet der im Portal KiBiz.Web durchzuführenden Verwendungsnachweisführung, bereits jetzt die Auswirkungen der neuen Regeln der Bildung von Kibiz Rücklagen zu berücksichtigen.

Die Ausführungen zeigen, dass bereits für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 Handlungsbedarf bei der Beurteilung der KiBiz-Rücklagen besteht und Mietmodelle bei steigenden Baupreisen und gedeckelten Mietzuschüssen besondere Aufmerksamkeit bedürfen. Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf oder möchten eine Inhouse-Veranstaltung mit ausgewählten Experten planen? Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!