Klassischerweise bietet sich der Einsatz eines Interim Managers in Fällen einer ungeplanten Vakanz an. Freistellung, Krankheit oder Kündigung im Geschäftsführungs- oder Vorstandsbereich erfordern eine schnelle Füllung der Vakanz. Durch den Einsatz eines Interim Managers auf der ungeplant freigewordenen Position wird dem Unternehmen die notwendige Ruhe verschafft, in einem geregelten Verfahren die Nachbesetzung anzugehen – mit dem positiven Nebeneffekt, dass der zukünftige Stelleninhaber eine geregelte Übergabe erhält und das Unternehmen nicht führungslos die Vakanzzeit überstehen muss.
Im Falle von sich kurzfristig abzeichnenden Unternehmenskrisen sowie anstehenden Unternehmenstransaktionen größeren Umfangs, wie z.B. im Fall von geplanten Fusionen oder (Teil-)Verkäufen, sollten Entscheider den Einsatz eines Interim Managers in führender Position dringend erwägen. Die sehr spezifische Erfahrung, die für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung komplexer Transaktionsverfahren erforderlich sind, trägt maßgeblich zum Gelingen eines solchen Projektes bei.