Nachhaltigkeit umsetzen – strategisch wie organisatorisch
Künftig müssen alle großen Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme > 25 Mio. €, Umsatzerlöse > 50 Mio. €, > 250 Mitarbeiter:innen) und alle Gesellschaften/Unternehmen, die lt. Satzung oder Gesellschaftsvertrag Rechnung legen "wie eine große Kapitalgesellschaft" verpflichtend einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) erstellen.
Noch ein Hinweis zum Termin: Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Die Regelungen sollen nach dem aktualisierten Zeitplan ab dem 01.01.2025 für das Geschäftsjahr 2025 gelten.
Diese Nachhaltigkeitsinitiative ist die konsequente Umsetzung der hohen gesellschaftlichen Erwartung zu einem nachhaltigen Management – auch und nicht zuletzt gefordert und geprägt von "Fridays for Future". Unternehmen können sich dieser gesellschaftlichen Erwartungen nicht mehr entziehen. Sowohl Mitarbeitende, Geschäftspartner:innen aber auch Spender:innen und Banken erwarten künftig eine klare Position zu diesem Thema.
Daher ist der Nachhaltigkeitsbericht am Ende nur das Ergebnis eines in die Unternehmensprozesse integrierten Managements von Nachhaltigkeit und wird somit zum entscheidenden Erfolgsfaktor.