Nachhaltigkeit umsetzen – strategisch wie organisatorisch
Eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllt regulatorische Anforderungen und reflektiert zugleich das unternehmerische Selbstverständnis. Banken und Investor:innen verlangen zunehmend belastbare Transparenz als Voraussetzung für vorteilhafte Finanzierungskonditionen. Darüber hinaus leistet eine professionelle Berichterstattung einen substanziellen Beitrag zur Stärkung von Reputation und Arbeitgeberattraktivität im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte.
Nachhaltigkeit umsetzen – strategisch wie organisatorisch
Seit Dezember 2025 besteht Planungssicherheit hinsichtlich der CSRD-Berichtspflicht.
Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstellen. Die neuen Pflichten gelten für das Geschäftsjahr 2027, mit erstmaliger Berichterstattung im Jahr 2028. Eine frühzeitige Vorbereitung sowie ein Probebericht in einem vorherigen Berichtsjahr wird empfohlen.
Der Nachhaltigkeitsbericht kommuniziert, wie Nachhaltigkeit im Unternehmen umgesetzt wird und wird damit zum wesentlichen Erfolgsfaktor.