Nachhaltigkeit – der Faktor für künftigen Erfolg

Was bislang als "Kür" galt – der Abgleich des eigenen Tuns mit den Erfordernissen für eine nachhaltige globale Ordnung – wird nun zur Pflicht.

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Der Dreiklang aus prüferischer Sicht

Bislang standen vor allem kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Banken und Versicherungen im Fokus, wenn es um Themen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung ging.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD-E) der EU erweitert diesen Kreis nun deutlich:

Künftig sollen alle nach den Größenkriterien des HGB (§ 267 Abs. 3 HGB) als groß geltende Kapitalgesellschaften unter die Berichterstattungspflicht fallen. Dies betrifft dann originär Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme > 25 Mio. €, Umsatzerlösen > 50 Mio. € und mehr als 250 Arbeitnehmer:innen. Auch die Unternehmen, die in ihrer Satzung bzw. ihrem Gesellschaftsvertrag einen Verweis auf "Rechnungslegung wie eine große Kapitalgesellschaft" haben, müssten demzufolge künftig einen sog. Nachhaltigkeitsbericht aufstellen.

Für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Kirche und öffentlichen Sektor gilt vielfach, dass eine Betrachtung der eigenen Nachhaltigkeit, der ökologischen und sozialen Konsequenzen des eigenen Handels ohnehin schon von Bedeutung war.

Doch von der Kür wird es nun zur Pflicht.

Noch ein Hinweis zum Termin: Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Die Regelungen sollen nach dem aktualisierten Zeitplan ab dem 01.01.2025 für das Geschäftsjahr 2025 gelten.

Die Pflicht zur Chance machen

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mehr als eine Pflicht – es ist eine große Chance, für und mit seinem Unternehmen einen Unterschied zu machen.

Matthias Vogele – Partner

Unsere Leistungen

Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Auch für die Nachhaltigkeitsberichterstellung gilt es eine Vielzahl von Regularien und Vorgaben. Hier beschleunigt es die Prozesse erheblich, wenn die Erfahrungen und Erkenntnisse anderer genutzt werden können und – bei aller Individualität der Daten – bestimmte Standards heran gezogen werden können. Somit kann eine Konzentration auf Chancen und Vorteile, die eine gute Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Unternehmen bietet, erfolgen.

Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Für den Nachhaltigkeitsbericht als integraler Bestandteil des Lageberichts soll künftig auch eine Prüfungspflicht eingeführt werden. Dies insbesondere, um das klassische „Greenwashing“ zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Dies kann – als eigenes Prüfungsfeld – unmittelbar mit der Jahresabschlussprüfung verbunden werden. Gerade im Anschluss an den ersten Quick-Check sind hierdurch erhebliche Effizienzgewinne zu heben.

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