Verantwortung der eigenen Organisation
Es stellt sich die Frage, ob und wie wir unsere Verhaltensweisen ändern, um das Ziel echter Nachhaltigkeit zu erreichen. Viele Veränderungen haben die letzten Monate und Jahre bereits bewirkt. Zeit, das Thema nicht nur reaktiv zu behandeln, sondern gestaltend anzugehen.
Mehr als eine ethisch-moralische Verpflichtung
Nachdem festgelegt wurde, dass alle großen Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme > 25 Mio. €, Umsatzerlöse > 50 Mio. €, > 250 Mitarbeiter:innen) und alle Gesellschaften/Unternehmen, die lt. Satzung oder Gesellschaftsvertrag Rechnung legen "wie eine große Kapitalgesellschaft" verpflichtend einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) erstellen müssen, wird das Thema mehr als nur eine ethisch-moralische Verpflichtung. Unternehmen können sich dieser gesellschaftlichen Erwartungen nicht mehr entziehen. Sowohl Mitarbeitende aber auch Geschäftspartner:innen und Banken erwarten künftig eine klare Position zu diesem Thema.
Daher ist der Nachhaltigkeitsbericht am Ende nur das Ergebnis der Verankerungung von Nachhaltigkeit in Strategie, Organisation und schließlich in der Berichterstattung.
Noch ein Hinweis zum Termin: Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Die Regelungen sollen nach dem aktualisierten Zeitplan ab dem 01.01.2025 für das Geschäftsjahr 2025 gelten.