Es ist zweifelsfrei richtig, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) insbesondere die Datenkraken wie Facebook und Google ins Visier nehmen wollte. Aber auch kleinere, weniger digitalisierte Unternehmen rücken in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Beispielsweise weil diese Datenverarbeitungen in Pflegeheimen einfacher zu verstehen sind als jene Datenverarbeitungen von Technologiekonzernen. Im Ergebnis steht jedoch fest, dass die Aufsichtsbehörden auch Pflegeeinrichtungen prüfen werden. Es ist daher notwendig, die Vorgaben der DSGVO umzusetzen. Auf den Punkt gebracht: „Weniger reden, mehr machen!“
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Download: DSGVO – die „Schonzeit“ ist vorbei
- Autor:
- Johannes Mönter
- Erschienen in:
- Pflege Management 04-05/2019