Veröffentlichungen

Zuschuss zur Förderung der Digitalisierung

Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Pflege

Im Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) ist verankert, dass jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung von 2019 bis 2021 einmalig einen Zuschuss für die Förderung der Digitalisierung erhalten kann. Im Vergleich zu den zusätzlichen 13.000 neuen "Spahn-Stellen" könnte dieser Aspekt sein Ziel auch tatsächlich erreichen -­ die Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Pflege. 

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Download: Zuschuss zur Förderung der Digitalisierung

Autor:
Kai Tybussek
Erschienen in:
f&w 08/2019