Veröffentlichungen

Honorarpflegekräfte – ein Auslaufmodell!

BSG bestätigt Sozialversicherungspflicht

Die Zulässigkeit des Einsatzes von Honorarpflegekräften war jahrelang umstritten. Im Juni setzte das Bundessozialgericht (BSG) einen Schlussstrich unter die Debatte: Pflegekräfte unterliegen grundsätzlich der vollen Sozialversicherungspflicht und können nicht auf Honorarbasis beschäftigt werden.

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Autor:
Anke Ebel
Erschienen in:
Curacontact 04/2019