Die Zulässigkeit des Einsatzes von Honorarpflegekräften war jahrelang umstritten. Im Juni setzte das Bundessozialgericht (BSG) einen Schlussstrich unter die Debatte: Pflegekräfte unterliegen grundsätzlich der vollen Sozialversicherungspflicht und können nicht auf Honorarbasis beschäftigt werden.
Unsere Mandantenzeitschrift Curacontact bietet Ihnen quartalsweise Fachbeiträge zu spannenden und aktuellen Themen aus Ihrer Branche. Sie möchten die Curacontact abonnieren und kostenlos per Post erhalten? Jetzt abonnieren!
Download: Honorarpflegekräfte – ein Auslaufmodell!
- Autor:
- Anke Ebel
- Erschienen in:
- Curacontact 04/2019