Die Bundesregierung hat im Rahmen der Coronahilfen die Sachspende von Textilien an gemeinnützige Organisationen deutlich vereinfacht. Daraufhin erreichten viele gemeinnützige Organisationen (Sachspende-)Angebote von Einzelhändlern. Es herrscht jedoch eine große Unsicherheit in Bezug auf eine rechtssichere Umsetzung einer solchen Spende.
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- Autor:
- Anna Imberg, LL.M.
- Erschienen in:
- FairWertung aktuell 07/2021