Zum 1. Januar 2023 ist das Ehegattennotvertretungsrecht in Kraft getreten. Die Regelung des §1358 BGB ermöglichen es Eheleuten und eingetragenen Lebenspartner:innen, im Betreuungsfall füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen im bestimmten Umfang zu treffen.
Wie findet dieses Gesetz nun Anwendung in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Lesen Sie mehr in dem verkinktem Artikel.
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Download: Ehegattennotvertretungsrecht
- Autoren:
- Marco Eck, Stefan Strüwe
- Erschienen in:
- Altenheim 5/2023