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Pflegerettungsschirm wird bis 30. Juni 2022 verlängert

Wie Erstattungsansprüche ermittelt und bilanziert werden

Die Verlängerung des Corona-Schutzschirms bis 30. Juni 2022 betrifft pandemiebedingt anfallende außerordentliche Aufwendungen und Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach §150 Abs. 2 bis 4 SGB XI. Die Auszahlungen erfolgen hierbei jedoch vorläufig bis zum Abschluss eines Nachweisverfahrens.

Jan Grabow und Ulrich Hampe erklären, was bei der Ermittlung und Bilanzierung des Erstattungsanspruchs zu beachten ist, bspw. im Hinblick auf den Ausweis in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung, die Beachtung des Verbots der Doppelfinanzierung sowie das nachgelagerte Nachweisverfahren.

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Download: Pflegerettungsschirm wird bis 30. Juni 2022 verlängert

Autoren:
Jan Grabow, Ulrich Hampe
Erschienen in:
Altenheim 4/2022