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Tarifpflicht: Diese Details sollten Sie kennen

Die Tarifpflicht wurde zum 1. September scharf geschaltet

Mit dem Beschluss des GVWG wurde die Tariftreuepflicht zum 1. September eingeführt. Pflegekräfte müssen nun nach Tarif bezahlt werden. Der Beschluss hat bei einigen Parteien zu offenen Fragen geführt. Unser Kollege Kai Tybussek, geschäftsführender Partner, klärt in seinem Beitrag über Umsetzungsstandards und Einzelheiten auf.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie gerne in dem verlinkten Beitrag oder auf der Webseite des CAREkonkret Magazins.

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Download: Tarifpflicht: Diese Details sollten Sie kennen

Autor:
Kai Tybussek
Erschienen in:
CAREkonkret 42/2022