Kennzahl des Monats April 2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begründet den Referentenentwurf vom 14.01.2021 zum Mobile Arbeit-Gesetz (MAG) u. a. damit, dass aufgrund der Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung angenommen wird, das 2,1 Millionen Arbeitnehmer:innen, die bisher nicht mobil arbeiten, zukünftig regelmäßig mobil arbeiten möchten. Das BMAS geht davon aus, dass jährlich 10% dieser Arbeitnehmer:innen einen Homeofficeantrag stellen werden. Dies entspricht 210.000 Homeofficeanträge jährlich.
Der Gesetzgeber reagiert bereits auf die Entwicklung, indem das sich im Gesetzgebungsverfahren befindliche Betriebsrätemodernisierungsgesetz unter anderem die Einführung des § 87 Nr. 14 BetrVG vorsieht, wonach die Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, mitbestimmungspflichtig sein wird.