Die E-Rechnung basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU und wird in Deutschland durch das „E-Rechnungsgesetz Bund“ geregelt. Die Anforderungen an die Einrichtungen variieren jedoch auf Bundeslandebene.
Im E-Rechnungsgesetz wurde die Umstellung auf eine elektronische Rechnungsverarbeitung verpflichtend geregelt, sodass alle Einrichtungen zukünftig die E-Rechnung einsetzen, welche Leistungen für Bund, Land oder Kommune erbringen. Dies wird durch verschiedene Fristen deutlich.
Dies bedeutet, dass alle Einrichtungen zukünftig die Rechnungen an Bund, Land oder Kommune in einem vorgegebenen elektronischen Format verschicken, da eine Annahme der Rechnungen in anderen Formaten, wie bspw. in Papierform oder als pdf-Datei, nicht mehr erlaubt sind. Positiv ist, dass mit der Umstellung auf die elektronische Rechnungsverarbeitung die Möglichkeit besteht, vorhandene Unternehmensprozesse zu verschlanken und zu optimieren. Gleichzeitig ergeben sich weitere Vorteile für die Einrichtungen wie bspw. Standortunabhängigkeit, verkürzte Durchlaufzeiten und Zeit- und Kostenersparnis.
Damit ihre Einrichtung die unterschiedlichen Fristen der Umstellung einhält und die erforderlichen Schritte rechtzeitig umgesetzt werden, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Lesen Sie mehr zu unseren Leistungen im Bereich Digitalisierung. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf die neue E-Rechnung. Jetzt mehr erfahren!