Neuigkeiten

Die "Große Lösung"

Änderungen für Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe

Bis Ende 2027 soll die sogenannte „Große Lösung“ (bzw. „Inklusive Lösung“) umgesetzt sein, die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in die einheitliche Zuständigkeit der Jugendämter. Bislang sind diese nur für seelisch behinderte und von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen zuständig. Für körperlich und geistig behinderte junge Menschen sind dagegen die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Diese Regelung sorgt für vielfältige Zuständigkeits-, Schnittstellen- und Finanzierungsprobleme. Viele junge Menschen und deren Familien werden zwischen den Behörden hin- und hergeschoben und erhalten keine, verspätete oder unzureichende Hilfe.

Die Diskussion um die „Große Lösung“ ist mindestens so alt die vereinte Bundesrepublik Deutschland, denn sie wurde bereits vor der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 1990, also unter dem bis dahin geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) geführt. Nun kommt Bewegung in die Sache, denn das im Juni 2021 verkündete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) (BGBl. Nr. 29/2021) sieht - neben zu begrüßenden Regelungen zu Kinderschutz, Prävention, Beteiligungsrechten und einigem mehr - in seiner dritten Reformstufe mit Beginn 2028 die Zusammenlegung der Zuständigkeiten vor.

Für freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe hat das weitgehende Auswirkungen, denn die Angebote für behinderte und (inklusionsbedingt auch nicht behinderte) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind neu auszurichten:

  • Die pädagogischen Konzepte sind grundlegend zu überprüfen, auch hinsichtlich der im KJSG vorgesehenen Gewaltschutzkonzepte und einem internen wie externen Beschwerdemanagement.
  • Die Qualifikationen der Mitarbeitenden sind zu prüfen und ggf. sind Weiterqualifizierungen ins Auge zu fassen. So sind in der Kinder- und Jugendhilfe - anders als in der Eingliederungshilfe - HeilerziehungspflegerInnen nicht durchgängig als Fachkräfte anerkannt. Mit deren Anerkennung werden sich die öffentlichen Jugendhilfeträger bzw. der Ordnungsgesetzgeber befassen müssen.
  • Die fachlich-inhaltlichen Aspekte müssen in die neu abzuschließenden Vereinbarungen mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern einfließen. Dies bedarf sorgsamer Vorbereitung nicht nur in Hinblick auf die rechtlichen Gegebenheiten. Die konzeptionell hinterlegten Leistungsvereinbarungen sind die Grundlage der leistungsgerechten Entgelte und der betriebsnotwendigen Investitionen und damit einmal mehr mit Zeit, Fachlichkeit und Sorgfalt anzugehen, um eine auch in der Praxis gelingende Zusammenführung der Leistungsbereiche für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sicherzustellen.
  • Und nicht zuletzt werden die freien Träger - insbesondere die Komplexträger - ihre Organisationsstrukturen auf den Prüfstand stellen müssen. Versäulte Fachbereiche der Kinder- und Jugendhilfe einerseits und der Eingliederungshilfe andererseits werden nicht mehr funktionieren. Vielmehr wird es darauf ankommen, innovative Hilfen aus einer Hand zu entwickeln und zu steuern.

Umso wichtiger ist es, die Mitarbeitenden frühzeitig in den Prozess und die strategischen Überlegungen einzubeziehen und sie nicht nur fachlich „mitzunehmen“, sondern für die inklusive Lösung zu begeistern. Eine Herausforderung ist dies allemal, aber auch eine großartige Chance.

Zu den genannten Themen und vielen weiteren Aspekten werden wir in zeitnah eine Webinar anbieten, mit dem Sie die wichtigsten Implikationen der „Großen Lösung“ kennen lernen und anschließend beginnen können, Ihre Organisation auf die Veränderungen vorzubereiten. 

Sie haben vorab schon Fragen zum Seminar. Dann wenden Sie sich gerne an unsere Expert:innen. Jetzt Kontakt aufnehmen!