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Neue Pflegebemessung § 113c SGB XI

Was sind die nächsten Schritte aus Sicht des Managements?

Die neue Personalbemessung (PeBeM) geht auf das Pflegestärkungsgesetz II vom 01.01.2016 zurück und startet nun zum 01.07.2023. Bis zum 01.07.2025 gibt es eine Übergangsregelung, danach wird die neue Personalbemessung verpflichtend.

Zur Zeit gilt es auf Landesseite, die PeBeM in die Landesrahmenverträge zu integrieren:

  • die Mindestpersonalausstattung,
  • die Personalausstattung in der Nacht,
  • besonderer Personalbedarf,
  • der Anteil examinierter Fachkräfte sowie
  • der erforderlichen Qualifikationen des Pflegepersonals

muss in ihnen geregelt werden.

In den Pflegesatzvereinbarungen nach § 84 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 SGB XI ist eine Mindestpersonalausstattung mit Pflege- und Betreuungspersonal zu vereinbaren. Die maximale Personalmenge wird gem. § 113c SGB XI geregelt.

Dazwischen liegt die einrichtungsindividuelle Entscheidung, in welchem Bereich die Pflegesatzvereinbarung geschlossen werden soll. Auf diese einrichtungsindividuelle Entscheidung sollten sich die Träger in der Übergangszeit vorbereiten.

Zusätzliches Personal nach Pflegestärkungsgesetz (PpSG) und sog. GPVG-Stellen (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz) wird in das Pflegesatzverfahren integriert und erhöht dann die Pflegesätze und den EEE. Beispielhaft: Eine Einrichtung in NRW mit 120 Plätzen und ohne PpSG- und GPVG-Personal kann bei Ausnutzung der Maximalschlüssel nach § 113c SGB XI ein Plus von 6,68 VZÄ realisieren.

In der Theorie so weit so gut – was bedeutet dies für die weitere Planung? Welche Schritte sind nun insbesondere für das Management zu gehen?

Die Umsetzung der PeBeM führt zu einer Verschiebung der Personalstruktur. Grund hierfür ist die neue Berechnungslogik zu vorzuhaltenden Personalmengen. Einrichtungen müssen als vorbereitende Tätigkeit im ersten Schritt die entsprechende Berechnungssimulation zu einer möglichen Unter- bzw. Überdeckung mit den neuen Spielregeln der PeBeM vornehmen.

  • Welche Auswirkungen haben die neuen Personalschlüssel auf Ihre Personalplanung?
  • Was heißt dies für Ihren aktuellen Personalstamm? (Sofern Sie überhaupt über ausreichendes Stammpersonal verfügen…)
  • Ist es zukünftig zielführender, examinierte Fachkräfte in Form einer stationären Tourenplanung in der Einrichtung einzusetzen?

All diese Fragestellungen sind unternehmensindividuell zu beantworten.

Veränderungen schüren Ängste bei Mitarbeitenden. Aus diesem Grund ist es essenziell, Mitarbeitende frühzeitig über die neue gesetzliche Regelung zu informieren.

Gerade dann, wenn sich aufgrund der Verschiebung von Personalstrukturen auch gewohnte Tätigkeiten und Abläufe verändern. Der Veränderungsprozess muss aktiv begleitet werden. Eine offene Kommunikation mit den Mitarbeitenden, ein frühzeitiges Hinführen und Einbinden reduziert Unsicherheiten und Ängste.

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