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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Beschlossene Sache?

Aktuell werden zahlreiche steuerliche Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht diskutiert. Der Gesetzgeber plant im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 auch Problembereiche des Gemeinnützigkeitsrechts zu reformieren. Kernelement der Reformpläne sind Erleichterungen für Kooperationen im gemeinnützigen Konzernverbund.

Wir haben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der geplanten Änderungen zusammengestellt. Insbesondere die geplanten Neuregelungen hinsichtlich der Beurteilung von Kooperationen im steuerbegünstigten Unternehmensverbund (§ 57 Abs. 3 AO-Entwurf) sind zu begrüßen. Diesen Überblick werden wir regelmäßig aktualisieren. Es lohnt sich also häufiger auf der Seite vorbei zuschauen. Zum Überblick!