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Standardwerk Gemeinnützigkeit im Steuerrecht

Der neue „Buchna“ ist erschienen – in der 12. Auflage

Der neue „Buchna“ ist erschienen! Auf 1.300 Seiten legen die Autor:innen – Carina Leichinger, Finanzverwaltung NRW, sowie unsere Kollegen Andreas Seeger und Wilhelm Brox – alles dar, worauf es im Gemeinnützigkeitsrecht ankommt. 

Die sogenannte „Bibel des Gemeinnützigkeitsrechts“ trägt ihren Namen zu Recht:

Mit der nunmehr zwölften Auflage ist es das Standardwerk für alle NPOs, deren Berater:innen und die Finanzverwaltung. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts von 2020 ist vollumfänglich eingearbeitet. 

Einige der wichtigsten Neuerungen haben wir nachfolgend für Sie kurz zusammengefasst:

  1. Leistungsverrechnung zwischen steuerbegünstigten Unternehmen 
    Dieses Top-Thema bei steuerlichen Außenprüfungen von NPO dürfte nach der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zwar etwas an Bedeutung verlieren, der differenzierten Betrachtung von zulässigen Verrechnungspreisen (Selbstkosten vs. Marktpreise) ist aber unverändert eine hohe Aufmerksamkeit zu widmen. Eine umfassende Kommentierung der Thematik findet sich sowohl in den abgabenrechtlichen Vorschriften als auch im Abschnitt F. Körperschaftsteuer (4. Andere Steuergesetze, Rz. 79).  

  2. Umsatzsteuer 
    Hier erfolgte eine umfassende Neukommentierung der Steuerbefreiungsvorschriften und ermäßigten Steuersätze, nachdem der Gesetzgeber die nationalen Regelungen des UStG in kleinen Schritten an die EU-Richtlinie anpasst. „Einrichtungen ohne Gewinnstreben“ haben ihre „Gewinnlosigkeit“ zukünftig auch für die Umsatzsteuer rgm. nachzuweisen. Die Neuregelung für Kooperationen z. B. im Bereich von IT-Dienstleistungen und Datenschutz (§ 4 Nr. 29 UStG, H, Rz. 528) dürfte hier für steuerbefreite Unternehmen besonders interessant sein.

  3. Grundsteuer 
    Mit der Reform der Grundbesitzbesteuerung haben auch steuerbegünstigte Unternehmen ihre Immobilien i.d.R. zum 01.01.2022 zu deklarieren. Die Deklaration steuerfrei genutzter Grundstücke nach den §§ 3, 4 GrStG birgt bei gemischter Nutzung oder zu Wohnzwecken erheblichen Ermittlungsaufwand und Abgrenzungsbedarf. Daher wurden ausgewählte Vorschriften des Rechtsgebietes in dem Abschnitt H umfassend kommentiert.

  4. Wer sucht … der findet!“
    Besonderen Wert haben wir als Autoren auf eine möglichst schnelle Auffindbarkeit gelegt. Begriffe zur Umsatzsteuer finden sich dabei im Stichwortverzeichnis unter dem Hauptstichwort „Umsatzsteuer“ in alphabetischer Reihenfolge. Und natürlich gibt es das Werk auch als Online-Version.       

Beibehalten wurde die Kommentierung der Vorschriften in nummerischer Reihenfolge der §§. 

Nicht nur diese 1.300 Seiten zeigen: Gemeinnützigkeitsrecht – das können wir! Und unser Wissen teilen wir gern – von Grundlagenseminaren über Inhouse-Seminare und Webinare zu speziellen Fragestellungen bis zu unserem jährlichen Fachtag Gemeinnützigkeitsrecht. Mehr erfahren!