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Unternehmensfortführung ohne rechtssichere Abrechnungsgrundlage?

Unsicherheiten erschweren Prognose

Die Geschäftsführung eines Unternehmens der Eingliederungshilfe hat sich zum Jahresbeginn 2023 angesichts der skizzierten rechtlichen Situation ganz konkret und unmittelbar mit der Beurteilung der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung zu beschäftigen.

Denn das Risiko des Vorliegens eines vertragslosen Zustands (auch erst ab dem 1. Januar 2024) stellt die Unternehmensfortführung erheblich in Frage.

Derartige wesentliche Unsicherheiten, die Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen, sind im Abschluss eindeutig zu benennen, sofern sie nicht bis zur Aufstellung des Abschlusses ausgeräumt sind. Anzugeben sind zudem die Pläne der gesetzlichen Vertreter zum Umgang mit diesen Gegebenheiten. Auf die Unsicherheit und das daraus folgende bestandsgefährdende Risiko ist im Anhang einzugehen.

Um Risiken zu minimieren, müssen auf Verhandlungsebene die nachfolgenden Schritte eingeleitet, bzw. weiterverfolgt werden:

  • Zeitnahe und sorgfältige Vorbereitung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach neuer Rechtslage
  • Aufforderung zu Verhandlungen
  • Einleitung des Schiedsstellenverfahrens nach Ablauf der Karenzfrist

Festzuhalten bleibt, dass der Sicherstellungsauftrag für die Leistungen für Menschen mit Behinderungen beim Leistungsträger liegt, der sich wiederum nicht leisten können dürfte, diesem Sicherstellungsauftrag nicht nachzukommen, also vertragslose Zustände in Kauf zu nehmen. Dies gibt jedoch dem Leistungserbringer aktuell keine hinreichende rechtliche Sicherheit zum heutigen Zeitpunkt. Insoweit besteht die Herausforderung für die Geschäftsführung, eine gut begründete Prognose unter erheblicher Unsicherheit abzugeben.

Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Prognose und stehen Ihnen bei allen Fragen und Herausforderungen zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!