Betriebsübergang gem. § 613 a BGB
Geht ein Betrieb auf einen anderen Inhaber über, so schreibt das Gesetz in § 613 a BGB einen automatischen Übergang der betroffenen Arbeitsverhältnisse vor. Die rechtssichere Ausgestaltung dieser gesetzlichen Rechtsfolge ist unerlässlich für den Erfolg jeder Transaktion und Umstrukturierung.
Wir beraten und unterstützen Sie im Vorfeld von Betriebsübergängen, vertreten Sie gegenüber Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung und helfen Ihnen kompetent bei der Umsetzung des Übergangs sowie der Information der betroffenen Mitarbeiter.