Begleitung im Arbeitsrecht

Dem Arbeitsrecht kommt im Sozial- und Gesundheitswesen eine besondere Bedeutung zu. Fachkräftemangel und Wettbewerbsdruck erfordern Kenntnis und optimale Nutzung der Gestaltungsspielräume des Arbeitgebenden. Die zum Teil großen Risiken machen eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung unerlässlich.

Ihre Ansprechpartnerin

Kompetenz für Ihre Sicherheit im Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie mit einer kompetenten Beratung und Begleitung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Unser breites Spektrum an vertiefter Sachkompetenz gibt Ihnen die Sicherheit, in allen relevanten Fragen auf uns zählen zu können.

Die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen und die ständige Fortentwicklung der Rechtsprechung erfordern außerdem ein strukturiertes Wissens- und Informationsmanagement. Dazu gehört auch die regelmäßige Fortbildung der damit befassten Mitarbeitenden. Wir führen speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schulungen durch und informieren in Mandantenseminaren über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht.

So unterstützen wir Sie

Betriebsübergang gem. § 613 a BGB

Geht ein Betrieb auf einen anderen Inhabenden über, so schreibt das Gesetz in § 613 a BGB einen automatischen Übergang der betroffenen Arbeitsverhältnisse vor. Die rechtssichere Ausgestaltung dieser gesetzlichen Rechtsfolge ist unerlässlich für den Erfolg jeder Transaktion und Umstrukturierung.

Wir beraten und unterstützen Sie im Vorfeld von Betriebsübergängen, vertreten Sie gegenüber Betriebsrat oder Mitarbeitendenvertretung und helfen Ihnen kompetent bei der Umsetzung des Übergangs sowie der Information der betroffenen Mitarbeitenden.

Kirchliches Arbeitsrecht

Seit vielen Jahren beraten wir insbesondere kirchliche und diakonische Trägerschaften sowie Einrichtungen der Caritas. Wir kennen daher die Besonderheiten des kirchlichen Arbeits- und Tarifrechts sowie des Mitarbeitendenvertretungsrechts.

Zusatzversorgung

Bei den komplexen Fragen der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgung stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Insbesondere im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und Transaktionen ist eine frühzeitige Klärung der zusatzversorgungsrechtlichen Konsequenzen unerlässlich. Nutzen Sie bei der Abstimmung bzw. Verhandlung mit den Zusatzversorgungskassen unsere langjährige Praxis und Erfahrung in diesem Bereich.

Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung

Die (neuen) Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) werfen zahlreiche Fragen auf. Betroffen ist gerade auch die Sozial- und Gesundheitswirtschaft, in der Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Daneben werden aber auch Dienstleistungs- und Werkvertragsbeziehungen überprüft, da hier vermehrt mit dem Vorwurf einer sogenannten „verdeckten“ Arbeitnehmerüberlassung gerechnet werden muss.

Wir kennen die gesetzlichen Entwicklungen und den Stand in Rechtsprechung und Praxis genau und bieten Ihnen daher eine kompetente Beratung, die zu praxistauglichen Ergebnissen führt.

Verträge mit freien Mitarbeitenden/Honorarkräften

Bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitenden droht stets die Scheinselbständigkeit. Hohe Nachforderungen der Sozialversicherungsbehörden sind die Folge. Angesichts der restriktiven Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung ist daher besondere Vorsicht und genaue Kenntnis der Rechtslage erforderlich.

Sie können auf unsere langjährige Beratungspraxis und das umfassendes Fachwissen vertrauen. Wir beraten Sie kompetent und setzen Ihre Position bestmöglich gegenüber der DRV durch.

Geschäftsführende- und Vorstandsverträge

Geschäftsführende und Vorstände leisten durch ihre Arbeit wesentliche Beiträge zur Zielerreichung eines Unternehmens. Um Leistungsträgerschaften zu binden und in ihrer Motivation zu fördern, ist eine markt- und positionsgerechte Gestaltung von Verträgen - insbesondere auf der Leitungsebene unverzichtbar. Ob Befristung oder Zielvereinbarung, Wettbewerbsklauseln oder Pensionsvereinbarung, wir kennen die Entwicklungen am Markt und die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr gut und bieten Ihnen daher eine kompetente Beratung, die zu praxistauglichen Ergebnissen führt. Auch bei der Bestimmung der Vergütungshöhe sind wir Ihnen durch die Erstellung von Benchmarks und/oder Vergütungsgutachten behilflich.

Vergütungsgutachten

Hoch qualifizierte Führungskräfte haben ihren Preis. Dies gilt auch in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Bei gemeinnützigen Körperschaften muss die gewährte Vergütung aber stets „angemessen“ sein. Die Spannbreite der zulässigen Vergütung für eine konkrete Position sollte anhand verschiedener Kriterien daher (im Vorfeld) bestimmt werden. Gerne nehmen wir eine solche Bewertung im Einzelfall vor und können hierbei auf unsere umfangreiche Datenbank zurückgreifen, die uns einen tiefen Einblick in die Strukturen des Marktes erlaubt.

Arbeitsrecht im Krankenhaus

Das Krankenhaus agiert als Arbeitgeber unter besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Gestaltung von Verträgen der Chefärztinnen und Chefärzten unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen am Markt und in der Gesetzgebung gehören ebenso zu unseren Fachgebieten wie die Arbeitszeitgestaltung des Krankenhauspersonals.

Dienstvereinbarung zur Einführung von Homeoffice

Auch nach der Corona-Pandemie wird das Arbeiten im Homeoffice einen hohen Stellenwert beibehalten. Unternehmer:innen und Arbeitgeber:innen müssen jedoch beachten, dass die Vereinbarung einer Homeofficetätigkeit einer vertraglichen, schriftlichen Grundlage bedarf. Dabei sind die zu regelnden Punkte rechtlich komplex und vielschichtig und sowohl von kollektivrechtlicher als auch individualrechtlicher Relevanz.

Impulse für Ihre Arbeit

Homeoffice – alles im Überblick

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Homeoffice finden Sie hier zusammengefasst.

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