Steuererklärungen für NPO neu gedacht
Auch wenn die jährliche Steuererklärung Gem1 häufig als Formalität angesehen wird, trägt sie nach unserem Verständnis ganz wesentlich dazu bei, Sie vor späteren Überraschungen zu schützen. Es macht auch aus Sicht der Zukunftssicherung zum Beispiel durchaus Sinn zu klären, ob die steuerlichen Rücklagen zutreffend gebildet und die zeitnahe Mittelverwendung eingehalten wurde oder das Ergebnis der Mittelverwendungsrechnung näher zu betrachten.
Im Rahmen der Betreuung Ihrer Steuererklärung gehen wir auf der Grundlage unserer Fachexpertise noch einige Schritte weiter. So überprüfen wir etwa, ob Finanzierungsgebote eingehalten wurden oder ob die Gefahr sogenannter verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Ausgaben an Dritte besteht. Wir hinterfragen, ob die Gemeinnützigkeit für Leistungen, die als Zweckbetrieb deklariert wurden, hinreichend abgesichert ist oder ob sämtliche Leistungsbereiche der NPO eine Grundlage in den steuerbegünstigten Zwecken haben.
Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur Ihre Abgabepflichten erfüllen, sondern jährlich eine Orientierung zur Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäftsführung und zukünftiger Handlungsbedarfe erhalten.
Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
Viele NPO haben heute längst erkannt, dass Gemeinnützigkeit nicht vor Überraschungen im Steuerrecht schützt und dass sie mittlerweile im Fokus der Finanzämter stehen. Wenn Sie im Vorfeld einen steuerlichen Risikocheck durchführen lassen, sind Sie auf die nächste steuerliche Betriebsprüfung bestens vorbereitet.
Neben unserer Erfahrung und der fachlichen Kompetenz von mehr als 20 Berufsträgerschaften bieten wir Ihnen auch das notwendige Maß an Fingerspitzengefühl, damit Ihre Interessen und Integrität gewahrt werden. Dabei favorisieren wir mit den Steuerbehörden einen möglichst partnerschaftlichen Umgang. Wir verteidigen Sie mit bundesweiten Netzwerken und Kontakten bei Steuerprüfungen jederzeit souverän. Dies gilt gleichermaßen für außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren.