Krankenhäuser im Spannungsfeld Datenschutz

Dank der 105 Teilnehmer konnte die erste Studie ihrer Art zum Thema Datenschutz in deutschen Krankenhäusern interessante Einsichten und Erkenntnisse zu den Organisationsstrukturen und dem Umsetzungsstand der Datenschutzmanagementsysteme zu Tage fördern.

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Datenschutzstudie 2018

Titelbild: Datenschutzstudie 2018

Die Ergebnisse zeigen die besonderen Problemfelder und Verbesserungspotenziale bei der Umsetzung der vielfältigen gesetzlichen Anforderungen auf, beispielsweise die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis oder der Durchsetzung der Betroffenenrechte. Im Mittelpunkt der Befragung stand zum einen der Einsatz technischer Maßnahmen, wie Videoüberwachungsanlagen und Schließsystemen, als auch organisatorische Aspekte, wie die Durchführung von speziellen Mitarbeiterschulungen und der Durchsetzung interner Richtlinien.

Ein weiterer Fokus der Studie lag auf den Anforderungen, welche durch die am 25. Mai 2018 anzuwendende Europäische Datenschutzgrundverordnung von den Unternehmen umzusetzen sind und wie diese die Geschäftsprozesse und die Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten in Zukunft beeinflussen werden.

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Faktenüberblick

Ein Einblick

Zwar kommen die befragten Krankenhäuser fast vollständig den formalen datenschutzrechtlichen Vorgaben nach, für einen Großteil der Befragten sind die Rahmenbedingungen allerdings nicht zufriedenstellend.

Mängel in den zur Verfügung gestellten zeitlichen Ressourcen, der Fort- und Weiterbildung und mögliche Interessenskonflikte der bestellten Datenschutzbeauftragten zeigen deutliche Handlungsbedarfe beim Datenschutz in deutschen Krankenhäusern.

Grafik: Umfrage zum Datenschutz

Die nicht ausreichende inhaltliche Auseinandersetzung ist Ursache und Wirkung zugleich: Die Folgen der Datenschutz-Verschärfung werden als gering eingeschätzt, was in Anbetracht des sich deutlich erhöhenden Bußgeldrahmens als sehr kritisch zu bezeichnen ist. 

Grafik: Wirklich? 28% schätzen das Risiko druch EU-DSGVO als gering ein

Studienkonzepte & Stichprobe

Die vorliegenden Studienergebnisse resultieren aus einer Online-Befragung im Sommer 2017 mit 105 teilnehmenden Krankenhausgeschäftsführern bzw. ihren Datenschutzbeauftragten. Die Befragung untergliederte sich in die Themenbereiche Umsetzungsstand rechtlicher Anforderungen an den Datenschutz(beauftragen) in Krankenhäusern, den Umgang mit Zutritts- und Zugriffskontrollen, auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen und den Umgang mit den bevorstehenden Neuerungen in Zusammenhang mit der EU-DSGVO.

Die Befragten unterteilen sich dabei nach Trägerschaft in 50 % freigemeinnützig, 34 % öffentlich-rechtlich und 16 % privat und konstituieren sich zu 66 % in der Rechtsform der GmbH, zu 15 % als Anstalt/Körperschaft des öffentlichen Rechts, zu 6 % als Stiftung, 6 % als Verein und zu 7 % in sonstiger Form.

Impulse für Ihre Arbeit

Da­ten­schutz­stu­die 2022

Wo stehen wir nach vier Jahren DSGVO? Mit dieser und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich die jüngste Befragung von Curacon. Erfahren Sie mehr über die Entwicklungen nach Gesetzeseinführung.

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