Es war einmal: Mit der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) war das Versprechen verbunden, eine wachsende Anzahl von Menschen vor pflegebedingter Altersarmut zu schützen. Zum 1.7.2023 trat u.a. die neue Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege in Kraft, mit die die Integration zusätzlicher, nicht-finanzierter Personalstellen in den Pflegesatz erfolgt. Für Bewohner:innen bedeutet dies weitere Mehrkosten. Ob die SPV tatsächlich noch vor pflegebedingter Altersarmut schützt und wer die Kosten einer energetischen Sanierung von Pflegeheimen trägt, erklärt Jan Grabow in seinem Fachbeitrag.
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Download: Wird die stationäre Pflege unbezahlbar?
- Autor:
- Jan Grabow
- Erschienen in:
- PflegeManagement 10/11 2023